

Smart-Meter-Einbau
Gut informiert zum Einbau
Erfahre, wie der Smart-Meter-Einbau abläuft, wann ein Wechsel vorgesehen ist und was du zu Einbaupflicht, technischen Voraussetzungen und möglichen Kosten wissen solltest.
Ablauf, Pflicht und Zuständigkeiten
Du hast Post zum Zählerwechsel bekommen oder möchtest wissen, ob auch bei dir ein Smart Meter eingebaut wird? Der Smart-Meter-Rollout betrifft in den kommenden Jahren viele Haushalte – besonders bei höherem Stromverbrauch, eigener Photovoltaikanlage oder steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe und Wallbox.
Wir haben die wichtigsten Informationen für dich zusammengefasst: wer sich bei dir meldet, wie der Einbau abläuft, wann ein intelligentes Messsystem Pflicht sein kann, welche Kosten entstehen können und warum ein intelligentes Messsystem für dynamische Stromtarife wie meinSmartStrom wichtig ist.
Smart-Meter-Einbau
Beim Smart-Meter-Einbau wird dein bisheriger Stromzähler durch ein intellgintes Messystem ausgetauscht. Zuständig ist der Messstellenbetreiber. Er kündigt den Termin an und führt den Zählerwechsel selbst oder über ein beauftragtes Unternehmen durch.
Beim Einbau eines intelligenten Messsystems wird zusätzlich das sogenannte Smart-Meter-Gateway als Kommunikationsmodul eingerichtet, damit Verbrauchsdaten sicher übertragen werden können.
So läuft der Smart-Meter-Einbau ab
1. Ankündigung und Termin
Du erhältst vorab Informationen zum geplanten Zählerwechsel. Wichtig ist, dass der Stromzähler zum Termin frei zugänglich ist.
2. Einbau und kurzer Stromausfall
Beim Termin wird der alte Stromzähler durch ein intelligentes Messsystem ersetzt. Dabei kann der Strom kurz unterbrochen werden.
3. Inbetriebnahme
Nach dem Einbau wird das Messsystem in Betrieb genommen. Bei einem intelligenten Messsystem übernimmt das Smart-Meter-Gateway die sichere Datenübertragung. Verbrauchsdaten und Zählerstände können dadurch automatisiert übermittelt werden.
Wann ist der Smart-Meter-Einbau Pflicht?
Der Smart-Meter-Rollout ist im Messstellenbetriebsgesetz, kurz MsbG, geregelt. Bis 2032 sollen alle Haushalte in Deutschland mindestens einen digitalen Stromzähler erhalten. Ein intelligentes Messsystem wird vor allem bei bestimmten Haushalten und Anlagen eingebaut.
Ein intelligentes Messsystem kann gesetzlich vorgesehen sein, wenn:
• dein Haushalt mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbraucht,
• du eine Photovoltaikanlage mit mehr als 7 kW installierter Leistung betreibst,
• du eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nutzt, etwa eine Wärmepumpe oder Wallbox.
Darüber hinaus kann dein Messstellenbetreiber im Rahmen des Rollouts ein intelligentes Messsystem vorsehen. Auch Stromspeicher, größere PV-Anlagen, Einspeisung, neue Stromanwendungen oder steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG können eine Rolle spielen. Wenn kein Pflichteinbau vorliegt, ist es möglich, dass zunächst eine moderne Messeinrichtung ausreicht.
Kann ich einen Smart Meter freiwillig einbauen lassen?
Seit 2025 kannst du den vorzeitigen Einbau eines intelligenten Messsystems beim grundzuständigen Messstellenbetreiber anfordern. Der Einbau muss dann grundsätzlich innerhalb von vier Monaten erfolgen. Ist dies nicht möglich, informiert dich der Messstellenbetreiber wieso es zu Verzögerung kommt und bis wann du dein intelligentes Messsystem erwarten kannst.
Das ist interessant, wenn du einen dynamischen Stromtarif nutzen, deinen Verbrauch besser nachvollziehen oder aktuelle Verbrauchsdaten digital einsehen möchtest.
Einfach erklärt
Was ein Smart Meter genau ist, worin sich moderne Messeinrichtung und intelligentes Messsystem unterscheiden und welche Rolle das Smart-Meter-Gateway spielt.
Wer baut den Smart Meter ein?
Für den Einbau und Betrieb des Stromzählers ist der Messstellenbetreiber zuständig (z.B. die Bielefdelder Netz GmbH). In vielen Fällen ist das der grundzuständige Messstellenbetreiber vor Ort. Er kümmert sich um Messstellenbetrieb, Zählerwechsel, Inbetriebnahme und technische Umsetzung.
Der Netzbetreiber ist für das Stromnetz verantwortlich. Messstellenbetreiber und Netzbetreiber können organisatorisch verbunden sein, haben aber unterschiedliche Aufgaben. In bestimmten Fällen kannst du auch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber wählen. Dabei lohnt ein genauer Blick auf Kosten, Vertragsbedingungen und Leistungen.
Welche technischen Voraussetzungen gibt es?
Für den Smart-Meter-Einbau muss der Zählerplatz geeignet sein – also der Bereich im Zählerschrank, in dem der Stromzähler sitzt. In manchen Fällen wird geprüft, ob dort genug Platz für das Smart-Meter-Gateway vorhanden ist oder vorhandene Anlagen eingebunden werden müssen.
Zusätzliche Arbeiten am Zählerschrank oder an der Installation können Kosten verursachen. Ob Anpassungen nötig sind, klärt der Messstellenbetreiber oder ein Fachbetrieb.
Was kostet der Smart-Meter-Einbau?
Laut Bundesnetzagentur gelten beim grundzuständigen Messstellenbetreiber gesetzliche Preisobergrenzen: Eine moderne Messeinrichtung darf maximal 25 Euro pro Jahr kosten. Bei einem intelligenten Messsystem liegen die jährlichen Kosten je nach Einbaufall höher – zum Beispiel bei 40 Euro pro Jahr bei mehr als 6.000 bis 10.000 kWh Jahresstromverbrauch oder bei 50 Euro pro Jahr, wenn steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG wie Wärmepumpe oder Wallbox eingebunden werden (Preisobergrenzen nach aktuellem gesetzlichen Stand).
Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn der Zählerplatz oder Zählerschrank technisch angepasst werden muss. Auch beim freiwilligen Einbau eines intelligenten Messsystems können zusätzliche Gebühren anfallen.
Smart-Meter-Einbau und meinSmartStrom
Wird bei dir ein intelligentes Messsystem eingebaut, kann sich auch ein Blick auf den Stromtarif lohnen. Denn ein iMSys erfasst Verbrauchswerte zeitgenau – eine wichtige Grundlage für dynamische Stromtarife.
Bei den Stadtwerken Bielefeld gibt es dafür meinSmartStrom. Der Tarif kann zu Haushalten passen, die größere Stromverbraucher flexibel nutzen können, zum Beispiel Wärmepumpe, Wallbox oder Stromspeicher.
Wichtig ist: Ob ein dynamischer Tarif sinnvoll ist, hängt davon ab, wie gut du deinen Stromverbrauch in günstigere Zeiten verschieben kannst.
Häufige Fragen zum Smart-Meter-Einbau
Die Deutsche Messwesen ist ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Das Unternehmen bietet bundesweit den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme (Smart Meter) an und wirbt dafür mit Postwurfsendungen. Das Schreiben stammt nicht von den Stadtwerken Bielefeld oder der Bielefelder Netz. Die Deutsche Messwesen ist ein privates Unternehmen, handelt eigenständig und nicht in unserem Auftrag.
Nein. Du bist nicht verpflichtet, auf das Schreiben zu reagieren oder einen Termin zu vereinbaren. Wenn bei dir künftig ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, informiert dich der zuständige grundzuständige Messstellenbetreiber rechtzeitig. In Bielefeld und Werther ist das die Bielefelder Netz.
Wenn ein Pflichteinbau vorgesehen ist, kann der Einbau in der Regel nicht dauerhaft abgelehnt werden. Du wirst vorher informiert.
Ja, während des Zählerwechsels kann der Strom kurz unterbrochen werden.
Wichtig ist, dass der Stromzähler frei zugänglich ist. Der Messstellenbetreiber informiert dich vorab über den geplanten Zählerwechsel.
Ja. Zusätzliche Kosten sind möglich, wenn der Zählerplatz oder Zählerschrank angepasst werden muss oder wenn du den vorzeitigen Einbau eines intelligenten Messsystems anforderst.