Die Grundversorgung ist die gesetzlich vorgesehene Stromversorgung für Haushaltskund:innen. Sie zeichnet sich durch kurze Kündigungsfristen und eine hohe Flexibilität aus. Preisänderungen werden öffentlich bekannt gegeben und müssen den Kund:innen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt werden. Gleichzeitig besteht bei Preisänderungen ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht.
Sonderverträge hingegen basieren auf individuell vereinbarten Vertragsbedingungen. Dazu gehören beispielsweise Regelungen zu Preisgestaltung, Laufzeit, Kündigungsfristen oder Preisgarantien. Die Konditionen können sich je nach Tarif unterscheiden und sind im jeweiligen Vertrag festgelegt.
In Bielefeld übernehmen die Stadtwerke Bielefeld aktuell die Aufgabe der Grundversorgung.