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| Fernwärme

Unterbrechung der Fernwärmeversorgung rund um die Bleichstraße

Neue Fernwärmeleitung wird eingebunden

Die Stadtwerke Bielefeld müssen von Dienstag, 27. Oktober, 8 Uhr, bis Donnerstag, 29. Oktober, 17 Uhr, die Fernwärme für rund 130 Haushalte rund um die Bleichstraße trennen. Grund ist ein Schaden an der Hauptversorgungsleitung aus dem Frühjahr. Damals konnten die Haushalte über eine provisorische Leitung wiederversorgt werden. Über den Sommer wurde die defekte Leitung nun umfangreich saniert und muss jetzt wieder an das bestehende Fernwärmenetz angeschlossen werden.

Für die notwendigen Einbindungsarbeiten ist eine vorübergehende Außerbetriebnahme der Fernwärme erforderlich. Betroffen sind Haushalte in den Straßen Am Finkenbach, Am Stückenkamp, Auf dem langen Kampe, Bleichstraße, Brehmstraße, Feldstraße, Flachsstraße, Flurstraße, Hanfstraße, Heckstraße, Liebigstraße, Lohbreite, Petristraße und Zur alten Gärtnerei.
Die Betroffenen wurden bereits per Aushang und Postwurfsendung informiert. Die Stadtwerke Bielefeld werden alles dafür tun, die Reparatur so schnell wie möglich abzuschließen und die Fernwärmeversorgung wieder aufzunehmen.

Die Maßnahme ist dringend erforderlich, um die Versorgung rechtzeitig vor Beginn des Winters wieder zuverlässig sicherzustellen und einen störungsfreien Betrieb für die
kommenden Monate zu gewährleisten.
Nach Möglichkeit sollen bereits am Mittwoch, 28. Oktober, erste Haushalte wieder an die Fernwärmeversorgung angeschlossen werden. Dies betrifft zunächst die Bereiche
Flurstraße, Heckstraße, Petristraße, Zur alten Gärtnerei und Feldstraße. Die tatsächliche Wiederinbetriebnahme hängt vom Fortschritt der Arbeiten und den technischen
Gegebenheiten vor Ort ab.

Einige der betroffenen Haushalte werden während der Unterbrechung kein warmes Wasser haben. Sie haben deshalb während dieser Zeit freien Eintritt in das Familienbad
Heepen. Dort gibt es die Möglichkeit sich schnell und unkompliziert aufzuwärmen, zu duschen und zu schwimmen.
Wer das Angebot in Anspruch nehmen möchte, sollte ein Ausweisdokument mitbringen, aus dem die betroffene Adresse hervorgeht.