Ein kurzer Tarifcheck am Telefon oder das vermeintliche Ablesen der Zählerdaten: Was harmlos klingt, kann für Kundinnen und Kunden unerwartete Folgen haben. Immer wieder melden sich Betroffene bei den Stadtwerken Bielefeld, weil sie plötzlich eine Kündigungsbestätigung für ihren bisherigen Strom- oder Gasvertrag oder Vertragsunterlagen eines anderen Energieanbieters erhalten. Aus Sicht der Stadtwerke zeigt sich dabei: Wer sensible Vertragsdaten vorschnell weitergibt, kann ungewollt einen Anbieterwechsel in Gang setzen.
Die Stadtwerke Bielefeld beobachten solche Fälle regelmäßig. Häufig werden Kundinnen und Kunden erst aufmerksam, wenn bereits Schreiben eines neuen Anbieters oder die Bestätigung einer Kündigung vorliegen. Für die Stadtwerke selbst werden solche Vorgänge in der Regel erst sichtbar, wenn sich Betroffene direkt melden.
Die aktuellen gesetzlichen Regelungen sollen einen einfachen Wechsel des Energieversorgers ermöglichen. Genau deshalb ist es umso wichtiger, dass ein Wechsel bewusst, informiert und ausdrücklich gewollt erfolgt. Problematisch wird es, wenn Zählernummern, Marktlokations-ID oder andere Vertragsdaten in Gesprächen weitergegeben werden, ohne dass den Betroffenen klar ist, wofür diese Angaben genutzt werden können.
Die Stadtwerke empfehlen deshalb, besonders sorgfältig mit der eigenen Zählernummer und weiteren Vertragsdaten umzugehen und diese nur dann weiterzugeben, wenn der Abschluss eines neuen Energievertrags tatsächlich beabsichtigt ist. Zudem können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Bielefeld ausweisen. Im Zweifel hilft ein Anruf, um zu klären, ob der Zähler wirklich abgelesen werden muss. Die Zählernummer dient der eindeutigen Zuordnung einer Verbrauchsstelle und spielt im Wechselprozess eine zentrale Rolle.
Auch für die Stadtwerke Bielefeld sind ungewollte Lieferantenwechsel mit erheblichem Aufwand verbunden. Monatlich werden im Durchschnitt 50 bis 100 Fälle registriert, in denen Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Bielefeld unbeabsichtigt zu einem anderen Anbieter wechseln.
Besonders problematisch aus Sicht der Stadtwerke ist, dass ungewollte Wechsel nach den geltenden Marktregeln nicht einfach rückwirkend korrigiert werden können. Weder der bisherige Energielieferant noch der zuständige Netzbetreiber können einen formal korrekt eingereichten Lieferantenwechsel eigenständig ablehnen. Eine inhaltliche Prüfung, ob der Wechsel tatsächlich vom Kunden gewollt ist, sieht das Marktmodell grundsätzlich nicht vor. Stattdessen müssen betroffene Kundinnen und Kunden erneut angemeldet werden. Dies führt sowohl für die Kundinnen und Kunden als auch für die beteiligten Unternehmen zu zusätzlichem Aufwand.
Der Großteil der Kunden wechselt mit viel Aufwand zurück zu den Stadtwerken Bielefeld. Doch das ist nicht immer möglich, wenn beispielsweise das Widerrufsrecht verstrichen ist. In diesen Fällen kann auch die Verbraucherzentrale beraten.
„Wir verstehen den Ärger vieler Betroffener. Die aktuelle Regelung kann durchaus kritisch betrachtet werden. Für uns bedeutet sie vor allem zahlreiche Beratungsgespräche sowie individuelle Nacharbeiten, um gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden eine Lösung zu finden“, sagt Sven Berg, Geschäftsbereichsleiter Marketing, Vertrieb und Service bei den Stadtwerken Bielefeld.
Die Stadtwerke Bielefeld unterstützen betroffene Kundinnen und Kunden bei der Klärung ihres Falls und empfehlen, bei unerwarteten Vertragsbestätigungen oder Kündigungsschreiben umgehend Kontakt aufzunehmen. Vor Ort im Kundenzentrum „Jahnplatz Nr. 5“, telefonisch unter (0800) 1007175, per Mail an kundenservice@stadtwerke-bielefeld.de oder per Chat.

