Bielefelder Haushalte erhalten derzeit Schreiben der „DMG Deutsche Messwesen GmbH“ zum möglichen Einbau eines Smart Meters. Weil sich inzwischen zahlreiche verunsicherte Kundinnen und Kunden bei den Stadtwerken Bielefeld gemel-det haben, stellt Sven Berg, Geschäftsbereichsleiter Marke-ting, Vertrieb und Service, klar: „Weder die Stadtwerke Biele-feld noch die Bielefelder Netz GmbH haben mit der Mitteilung etwas zu tun. Niemand ist in irgendeiner Weise verpflichtet, auf dieses Schreiben zu reagieren. Daraus können keinerlei Nachteile erwachsen.“
Die „DMG Deutsche Messwesen GmbH“ ist ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber und bietet eigene Leis-tungen rund um den Einbau und Betrieb intelligenter Mess-systeme an. „Solche Angebote sind grundsätzlich möglich. Sie erfolgen jedoch eigenständig und nicht in unserem Auf-trag“, sagt Sven Berg.
Wer ein solches Schreiben erhält, muss nicht vorschnell rea-gieren oder unter Zeitdruck einen Termin vereinbaren. Ein Wechsel des Messstellenbetreibers ist grundsätzlich eine freie Entscheidung. Kundinnen und Kunden sollten vor einer Entscheidung genau prüfen, welche Kosten entstehen, welche Vertragslaufzeit gilt und ob das Angebot für den eigenen Haushalt tatsächlich sinnvoll ist. Zur Klärung von Fragen dieser Art beraten die Stadtwerke im Kundenzentrum Jahnplatz Nr. 5.
Der gesetzlich vorgesehene Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme erfolgt auch durch die Bielefelder Netz GmbH – schrittweise und in einer für Bielefeld sinnvollen Reihenfolge. Wenn ein Zählerwechsel im Rahmen dieses Rollouts ansteht, informieren die zuständigen Stellen die betroffenen Kundinnen und Kunden rechtzeitig.
Eine mögliche Reduzierung von Netzentgelten nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz entsteht zudem nicht automatisch allein durch den Einbau eines Smart Meters. Sie ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, etwa an steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen.
