Grundversorgung mit Strom
Wir sind dein Grundversorger in Bielefeld
Mit unserem Grundversorgungstarif meinBestStrom profitierst du von 100% regenerativ erzeugtem Strom
Jetzt meinBestStrom buchenDamit jeder Haushalt jederzeit mit Strom versorgt wird
Die Grundversorgung stellt sicher, dass jeder Haushalt in Deutschland jederzeit mit Strom beliefert wird – auch dann, wenn kein spezieller Stromvertrag abgeschlossen wurde.
Wenn du keinen eigenen Stromtarif vereinbart hast, wirst du automatisch als Haushaltskunde in der Grundversorgung beliefert – und zwar zu den sogenannten Allgemeinen Preisen und Bedingungen. Das passiert zum Beispiel, wenn du in eine neue Wohnung ziehst, für die noch kein Stromvertrag besteht. Sobald du den Lichtschalter betätigst, kommt ein Grundversorgungsvertrag zustande – ganz automatisch.
Auch wenn du Deinen Einzug nur beim Grundversorger meldest, ohne einen bestimmten Tarif auszuwählen, wirst du der Grundversorgung zugeordnet.
Du bist dir nicht sicher, ob du in der Grundversorgung bist? Dann wirf einen Blick in deine Vertragsunterlagen. Energieversorger sind verpflichtet, dort anzugeben, ob deine Strombelieferung im Rahmen der Grundversorgung erfolgt oder nicht.
Der Grundversorger ist übrigens der Anbieter, der in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. In Bielefeld sind das aktuell wir – die Stadtwerke Bielefeld GmbH.
Häufige Fragen zu der Strom-Grundversorgung
Dein Grundversorger ist das Unternehmen, das in deinem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom oder Gas versorgt.
Die Grundversorgungspflicht nach § 36 (2) EnWG wird im Netzgebiet der Bielefelder Netz GmbH für das Teilnetz Bielefeld bis zum 31. Dezember 2027 von der Stadtwerke Bielefeld GmbH wahrgenommen. Für das Teilnetz Werther übernimmt das Energieversorgungsunternehmen Energieversorgung Werther GmbH die Grundversorgungspflicht. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 1. Juli 2027.
Wenn du keinen besonderen Stromtarif abgeschlossen hast, zum Beispiel bei einem Einzug, werden Sie als Haushaltskund:in in der Grundversorgung zu den vom zuständigen Grundversorger veröffentlichten Allgemeinen Preisen und Allgemeinen Bedingungen beliefert. Zum Beispiel ist das der Fall, wenn du eine Wohnung beziehst, für die kein Energieliefervertrag besteht, und du Strom nutzt. Schon durch zum Beispiel die Betätigung des Lichtschalters kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag mit dem Grundversorger zustande.
Wenn du dir nicht sicher bist, schau in deine Vertragsunterlagen: Energieanbieter sind verpflichtet, dort anzugeben, ob die Strom-Belieferung im Rahmen der Grundversorgung oder außerhalb der Grundversorgung erfolgt.
Wichtig: Sobald du zum Beispiel in der neuen Wohnung Strom nutzt, bist du verpflichtet, dem Grundversorger mitzuteilen, dass du Strom aus dem Netz entnimmst.
Das weiß der örtlich zuständige Netzbetreiber, also in Bielefeld die Bielefelder Netz GmbH.
Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung müssen alle drei Jahre festlegen, welches Energieversorgungsunternehmen in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskund:innen beliefert und somit der Grundversorger ist.
Die Grundversorgungspflicht nach § 36 (2) EnWG wird im Netzgebiet der Bielefelder Netz GmbH für das Teilnetz Bielefeld bis zum 31. Dezember 2027 von der Stadtwerke Bielefeld GmbH wahrgenommen.
Du bleibst so lange in der Grundversorgung, bis du diese aktiv kündigst.
Ja, die Grundversorgung kannst du jederzeit in Textform (z. B. unser Onlineformular) mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Sie hat keine Mindestlaufzeit. So kannst du zügig den Anbieter oder den Tarif wechseln.
Nein, bei uns nicht, denn durch die so genannte Bestabrechnung ordnen wir dich – je nach Jahresverbrauch – automatisch in die für dich günstigste Tarifstufe ein.
In unserem Grundversorgungstarif für Privatkund:innen, meinBestStrom, profitierst du von 100-prozentigem Ökostrom und zusätzlich von unseren umfassenden Serviceleistungen: z. B. kostenlose Energieberatung, spare mit der Jahresvorauszahlung und natürlich von unseren vielseitigen Aktionen im Stadtwerke Club.
Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich festgelegte Notversorgung mit Strom, wenn der bisherige Energieversorger ausfällt oder der Stromverbrauch keiner bestimmten Lieferung zugeordnet werden kann. Dann übernimmt der örtlich zusträndige Grundversorger kurzfristig und für maximal drei Monate die Belieferung.
Nach Ablauf der drei Monate endet die Ersatzversorgung automatisch und Kund:innen werden zu den Konditionen der Grundversorgung beliefert – oder sie schließen einen gesonderten Energieliefervertrag mit uns oder einem anderen Anbieter ab. Während der Ersatzversorgung können Kund:innen jederzeit ohne eine Frist kündigen.
Deine Ansprechpartner:innen
Fragen zur Strom-Grundversorgung? Wir freuen uns auf deinen Kontakt.
Gemeinsam für ein lebenswertes Bielefeld. Für dich vor Ort.
So sind wir. So ticken wir. Und so gehen wir als Stadtwerke Bielefeld Gruppe auf unsere Kundinnen und Kunden zu: Nah, persönlich und engagiert.