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Grundversorgung mit Gas

Wir sind dein Gas-Grundversorger in Bielefeld

Der Grundversorgungs-Tarif meinBestGas: unkompliziert und zuverlässig

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Alle Haushaltskund:innen haben das Recht auf eine Gas-Grundversorgung

Du bist umgezogen, hast in der neuen Wohnung die Heizung aufgedreht und dich nicht um einen Gasversorger gekümmert? Dann befindest du sich vielleicht schon unbemerkt in der Grundversorgung. Aber was bedeutet das eigentlich genau?

Die Grundversorgung stellt sicher, dass jeder Haushalt jederzeit mit Erdgas versorgt wird. Dies erfolgt zu den vom örtlich zuständigen Grundversorger veröffentlichten Allgemeinen Preisen und Allgemeinen Bedingungen. Die Grundversorgung greift automatisch, wenn kein anderer Energieliefervertrag abgeschlossen wurde. Zuständig ist dann immer der sogenannte Grundversorger, also der Anbieter mit den meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung. Er wird mindestens für drei Jahre bestimmt. In Bielefeld sind das derzeit wir, die Stadtwerke Bielefeld GmbH.

 

Einige Vorteile deiner Gas-Grundversorgung in Bielefeld

Zuverlässigkeit

Als Grundversorgungskund:in profitierst du von einer gesetzlich festgelegten Energieversorgung. Wir als Ihr Grundversorger sind verpflichtet, dich als Haushaltskund:in unabhängig von dem Verbrauch zu versorgen.

Flexibilität

Du kannst die Gas-Grundversorgung jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das verschafft die die nötige Flexibilität für einen Wechsel in einen anderen Vertrag.

Kein Vertragswechsel nötig

Automatisch und unkompliziert wird jeder Haushalt beliefert, sofern kein anderer Vertrag gewählt wurde. Das erspart dir die Suche nach einem neuen Anbieter, wenn es mal eilig ist.

Häufige Fragen zur der Gas-Grundversorgung

Dein Grundversorger ist das Unternehmen, das in deinem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom oder Gas versorgt.

Die Grundversorgungspflicht für Gas nach § 36 (2) EnWG wird im Netzgebiet der Bielefelder Netz GmbH bis zum 31. Dezember 2027 von der Stadtwerke Bielefeld GmbH wahrgenommen. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 1. Juli 2027.

Wenn du keinen besonderen Gastarif abgeschlossen hast, wirst du als Haushaltskund:in in der Grundversorgung zu den sogenannten Allgemeinen Preisen und Allgemeinen Bedingungen beliefert.

Auch, wenn dein deinen Einzug nur beim Grundversorger anmeldest, ohne einen gesonderten Tarif zu vereinbaren, landest du in der Grundversorgung.

Wenn du dir nicht sicher bist, schau in deine Vertragsunterlagen: Energieanbieter sind verpflichtet, dort anzugeben, ob die Gas-Belieferung im Rahmen der Grundversorgung oder außerhalb der Grundversorgung erfolgt.

Du ziehst in eine neue Wohnung? Dann solltest du dich möglichst frühzeitig bei deinem Energielieferanten melden. Wichtige Infos sind die Zählernummer, die Zählerstände zum Einzugsdatum am besten mit einem Foto dokumentiert. 

Das weiß der örtlich zuständige Netzbetreiber, also in Bielefeld die Bielefelder Netz GmbH.

Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung müssen alle drei Jahre festlegen, welches Energieversorgungsunternehmen in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskund:innen beliefert und somit der Grundversorger ist.

Die Grundversorgungspflicht nach § 36 (2) EnWG wird im Netzgebiet der Bielefelder Netz GmbH bis zum 31. Dezember 2027 von der Stadtwerke Bielefeld GmbH wahrgenommen.

Du bleibst so lange in der Grundversorgung, bis du diesen aktiv kündigst.

Ja, die Grundversorgung kannst du jederzeit in Textform (z. B. unser Onlineformular) mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Du hast keine Mindestlaufzeit.

Nein, bei uns nicht, denn durch die so genannte Bestabrechnung ordnen wir dich – je nach Jahresverbrauch – automatisch in der günstigsten Tarifstufe ein.

In unserem Grundversorgungstarif für Privatkund:innen, meinBestGas, erhalten Sie unkompliziert und zuverlässig Erdgas zu fairen Konditionen und profitieren zusätzlich von unseren umfassenden Serviceleistungen, z.B. kurze Vertragslaufzeiten, kostenloser Onlineservice und persönliche Beratung.

 

Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Notversorgung mit Gas, wenn der bisherige Energieversorger ausfällt, es zu Verzögerungen beim Anbieterwechsel kommt oder der Gasverbrauch keiner bestimmten Lieferung zugeordnet werden kann. Dann übernimmt der örtliche Grundversorger kurzfristig und für maximal drei Monate die Belieferung.

Nach Ablauf der drei Monate endet die Ersatzversorgung automatisch und Kund:innen werden zu den Konditionen der Grundversorgung beliefert – oder du schließt einen Energieliefervertrag mit einem anderen Anbieter ab. Die Ersatzversorgung dürfen Kund:innen aber jederzeit fristlos kündigen.

Deine Ansprechpartner:innen

Fragen zur Gas-Grundversorgung? Wir freuen uns auf deinen Kontakt.

Ansprechpartner Fallback Image

Kunden-Hotline

Montag bis Freitag: 7.30 bis 19 Uhr Samstag: 9 bis 16 Uhr
 

Wir beantworten deine Fragen rund um Energie, Wasser, Mobilität und Telekommunikation. Team Jahnplatz 5

Jahnplatz 5
33602 Bielefeld

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