Teilnahmebedingungen | Gewinnspiel „Tag der Energieberatung“
Allgemeine Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel „Tag der Energieberatung“
A. Veranstalter
(1) Veranstalterin ist die Stadtwerke Bielefeld GmbH, Schildescher Straße 16, 33611 B.
B. Teilnahme
(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos und ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
(2) Teilnahmeberechtigt sind alle, die 16 Jahre oder älter sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Teilnahme von Minderjährigen am Gewinnspiel erfolgt nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. Die Teilnahme am Gewinnspiel für Kinder ist für Personen unter 16 Jahren nur durch einen gesetzlichen Vertreter selbst möglich.
(3) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter:innen der Stadtwerke Bielefeld Gruppe.
(4) Um teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer:innen zur späteren Kontaktaufnahme die Kontaktdaten des Teilnehmers/der Teilnehmerin auf dem Flyer eintragen. Anschließend werden die Flyer in eine Box eingeworfen.
(5) Die Aktion findet am 22.02.2025 statt. Einsendeschluss ist der 22.02.2025. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Eine mehrfache Teilnahme ist nicht möglich. Pro Person kann nur einmal gewonnen werden. Nach dem Aktionszeitraum erfolgt die Auslosung und Benachrichtigung der Gewinner:innen per E-Mail .
(6) Für die Teilnahme ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig. Teilnehmer:innen versichern, dass die von ihnen gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor- und Nachname sowie E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind.
C. Durchführung und Benachrichtigung der Gewinner:innen
(1) Mit der Teilnahme akzeptieren die Teilnehmer:innen diese Teilnahmebedingungen.
(2) Die Ermittlung der Gewinner:innen erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmer:innen. haben. Nach dem Aktionszeitraum erfolgt die Auslosung und Benachrichtigung der Gewinner:innen per E-Mail.
(3) Um an der Aktion teilzunehmen, müssen die Teilnehmer:innen die Bedingungen unter Punkt B erfüllen.
(4) Folgende Gewinne werden vergeben:
1. – 3. Preis: Wallbox KEBA P30 X-Series im Wert von 999 €
4. – 8. Preis: eine Tischlampe
9. – 28. Preis: eine Powerbank
5) Die Wallboxen werden an die Kunden versendet. Zur Terminabstimmung der GebäudeChecks nehmen wir Kontakt mit den Gewinner:innen auf. Die Wetterstationen sind von den Gewinner:innen im Kundenzentrum der Stadtwerke Bielefeld im Jahnplatz 5 abzuholen.
D. Haftung
Eine Haftung der Stadtwerke Bielefeld GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet die Stadtwerke Bielefeld GmbH gemäß dem vorstehenden Absatz für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Stadtwerke Bielefeld GmbH bei Vertragsschluss aufgrund der ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannte Sachlage typischerweise rechnen muss. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldungsunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der betreffende haftungsbegründende Umstand arglistig verschwiegen wurde. Soweit die Haftung der Stadtwerke Bielefeld GmbH gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Die Stadtwerke Bielefeld GmbH schließt den Teilnehmer:innen gegenüber jede Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus, die vor, während oder nach der Veranstaltung eintreten. Die Teilnehmer:innen handeln in jeder Hinsicht auf eigene Gefahr.
E. Vorzeitige Beendigung und Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Die Stadtwerke Bielefeld GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Begründung und ohne Vorankündigung die Teilnahmebedingungen zu ändern, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Gewinnspiel ganz oder teilweise zu beenden oder zu unterbrechen.
(2) Die Stadtwerke Bielefeld GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teilnehmer:innen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.
(3) Falsch- und/oder Fehlangaben können zum Ausschluss am Gewinnspiel führen.
F. Keine Barauszahlung und Rechtsweg
Der Gewinn kann nicht umgetauscht oder in bar ausgezahlt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
G. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Viel Spaß und Erfolg!