

Sperrung von Anschlüssen
Warum es zu Sperrungen kommen kann
Alle Informationen
Typische Gründe für eine Sperrung
Ausbleibende Zahlungen trotz mehrfacher Mahnung
Missbräuchlicher Anschluss
Fehlende oder ungültige Lieferverträge, die die Grundlage für die Leistungserbringung bilden
Die Sperrung wird durch den Netzbetreiber, die Bielefelder Netz GmbH, durchgeführt – und zwar auf unsere Anweisung hin.
Eine Entsperrung erfolgt, sobald wir diese beim Netzbetreiber beauftragen oder der Sperrgrund beseitigt wurde. Wir stehen dabei eng mit den Marktpartnern im Austausch, um deine Versorgung so schnell wie möglich wiederherzustellen. Bitte beachte, dass der Netzbetreiber nur auf unsere Freigabe hin entsperren darf.
Der Netzbetreiber führt Sperrungen in der Regel über seine zentrale Netzsteuerung durch. Diese Maßnahmen sind immer das letzte Mittel. Vorher informieren wir dich schriftlich und geben dir Möglichkeiten, die Sperrung abzuwenden.
Vermeidung von angekündigten Sperrungen
Wenn du auf lebenserhaltende elektrische Geräte angewiesen bist (z. B. Beatmungsgeräte), kannst du einen medizinischen Härtefall geltend machen.
Nein, dafür benötigen wir einen Nachweis.
Ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung, die bestätigt, dass du auf das betreffende Gerät angewiesen bist.
Bitte sende ihn an die auf unserer Website genannte Kontaktadresse.
Vor dem Sperrtermin – sonst können wir die Sperrung nicht verhindern.
Dann müssen wir die Sperrmaßnahmen wie angekündigt durchführen lassen.
Zahlung von offenen Beiträgen / Ausständen
📜Unsere Mahnstufen
Du erhältst folgende Mahnungen auf dem Postweg:
Mahnung- und Zahlungserinnerung: 5 Werktage nach Fälligkeit der Forderung
Mahn- und Sperrankündigung: 10 Werktage nach der Mahnung- und Zahlungserinnerung
Sperrinformation: 19 Werktage nach der Mahn- und Sperrankündigung
Einleitung der Sperrung: 8 Werktage nach Erhalt der Sperrinformation
📌Optionen vor der Sperrung
Mit der Mahn- und Sperrankündigung erhältst du einen Abrisszettel für die „Anforderung eines Angebotes für eine Abwendungsvereinbarung“. Diesen kannst du per Post oder E-Mail einreichen, damit wir eine Abwendungsvereinbarung erstellen.
Zusätzlich bekommst du die Abwendungsvereinbarung automatisch zusammen mit der Sperrinformation. Die Vereinbarung musst du vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken oder direkt im Jahnplatz Nr. 5 abgeben.
Wenn du Fragen hast oder Beratung benötigst, kannst du uns im Jahnplatz Nr. 5 zu folgenden Zeiten besuchen:
Montag – Freitag: 9:00 – 18:00 Uhr
Samstag: 10:00 – 16:00 Uhr
Unser Forderungsmanagement ist telefonisch erreichbar:
Montag – Freitag: 8:00 – 17:00 Uhr
Tel.: 0521 51 7121
🚩Zählersperrung
Wenn es zur Sperrung kommt, musst du die gesamte Forderung aus der Sperrinformation plus Sperr- und Entsperrgebühren (45,50 € und 54,15 €) begleichen.
Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen dir zur Verfügung:
Echtzeitüberweisung
Sende uns einen aussagekräftigen Zahlungsnachweis mit Buchungsdatum, Wertstellungsdatum, IBAN und Vertragskontonummer per E-Mail an fm@swbi.de.
Zahlschein über Barzahlen.de
Fordere telefonisch einen QR-Code an.
Diesen QR-Code erhältst du per E-Mail oder SMS und kannst ihn im Einzelhandel (z. B. DM, Rossmann) einlösen.
Unterbindung von missbräuchlicher Nutzung
Dein Anschluss wurde gesperrt, weil der Netz- oder Messstellenbetreiber eine unzulässige Nutzung festgestellt hat, wie z.B. etwa eine Manipulation am Zähler. In solchen Fällen muss aus Sicherheitsgründen sofort gehandelt und der Anschluss gesperrt werden. Eine Entsperrung ist erst möglich, wenn der Missbrauch vollständig behoben wurde. Dafür benötigen wir den Nachweis einer fachgerechten Wiederherstellung. Nachdem uns diese Unterlagen vorliegen, stimmen wir die Wiederinbetriebnahme mit dem Netzbetreiber ab und veranlassen die Freigabe deines Anschlusses.
Abschluss eines fehlenden Liefervertrags (ab 10.000 kWh Jahresverbrauch)
Wenn kein gültiger Liefervertrag vorliegt, darfst du nur dann weiter beliefert werden, wenn ein Lieferant deine Versorgung anmeldet. Fehlt dieser Vertrag, ist der Netzbetreiber verpflichtet, deinen Anschluss zu sperren. Du wirst darüber rechtzeitig schriftlich informiert. Um die Sperrung zu vermeiden, solltest du frühzeitig einen neuen Liefervertrag abschließen, der direkt an deinen bisherigen Vertrag anschließt. Damit wir oder der Netzbetreiber die Belieferung rechtzeitig einplanen können, benötigen wir entweder den unterschriebenen Vertrag, eine verbindliche Lieferbestätigung oder die elektronische Anmeldung durch deinen neuen Lieferanten. Diese Unterlagen müssen vollständig und vor dem Auslaufdatum deines bisherigen Vertrags vorliegen. Wenn kein neuer Vertrag abgeschlossen wird, muss der Netzbetreiber deinen Anschluss ab dem Vertragsende sperren.
Wie läuft eine Entsperrung ab?
Sobald der Sperrgrund beseitigt ist – z. B. durch die Zahlung offener Forderungen oder die Vorlage eines gültigen Vertrags – beauftragen wir die Entsperrung beim Netzbetreiber.
Die Entsperrung erfolgt werktags zu den üblichen Geschäftszeiten.
Hinweis:
Wir entsperren montags bis donnerstags, wenn dein Zahlungsnachweis bis 15 Uhr eingeht, freitags bis 13 Uhr.
Wichtige Information zur Sicherheit:
Nach der Entsperrung werden die Hauptsicherungen nicht automatisch wieder eingesetzt. Du musst diese selbst wieder einsetzen. Das ist wichtig, weil wir nicht wissen können, ob z. B. ein Herd mit Essen darauf sofort wieder eingeschaltet würde. Ein unbeaufsichtigtes Einschalten könnte eine Brandgefahr darstellen.
Beispiel:
- Nach der Entsperrung ist dein Sicherungskasten geöffnet. Die Hauptsicherungen sind noch herausgenommen.
- Setze die Sicherungen erst selbst wieder ein, sobald du sicherstellen kannst, dass alle Geräte ausgeschaltet oder sicher betrieben werden.
Sobald der Sperrgrund beseitigt ist – etwa durch die Zahlung offener Forderungen oder die Vorlage eines gültigen Vertrags, musst du einen Installateur beauftragen.
Bist du Mieter, stimme dich vorher mit deinem Eigentümer, Vermieter oder der Hausverwaltung ab.
Der Installateur übernimmt folgende Schritte:
- Prüfung der Gasleitungen: Er kontrolliert, ob deine Gasleitungen sicher und gebrauchsfähig sind (Gebrauchsfähigkeitsprüfung*).
- Überprüfung der Geräte: Er stellt sicher, dass alle angeschlossenen Gasgeräte ordnungsgemäß funktionieren.
- Wiederherstellung der Gasversorgung: Wenn keine Mängel festgestellt werden, hebt das VIU die Sperre auf und stellt die Gasversorgung wieder her.
*Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Sobald der Sperrgrund beseitigt ist – z. B. durch die Zahlung offener Forderungen oder die Vorlage eines gültigen Vertrags – beauftragen wir die Entsperrung beim Netzbetreiber.
Die Entsperrung erfolgt werktags zu den üblichen Geschäftszeiten.
Hinweis:
Wir entsperren montags bis donnerstags, wenn dein Zahlungsnachweis bis 15 Uhr eingeht, freitags bis 13 Uhr.
Sobald der Sperrgrund beseitigt ist – z. B. durch die Zahlung offener Forderungen oder die Vorlage eines gültigen Vertrags – kannst du die Entsperrung durch einen Installateur beauftragen.
Stand: November 2025