- Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten.
- Wohnhäuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die 1977 oder später erbaut wurden oder der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen.
- Für Neubauten und Gebäude, die nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 genügen, ist ein bedarfsorientierter Energieausweis erforderlich.