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Letzte Aktualisierung: 29.01.2024 15:00 Uhr

+++ Diese Seiten werden fortlaufend aktualisiert. Aufgrund der sich schnell verändernden Nachrichtenlage kann es vorkommen, dass manche Inhalte nicht mehr den aktuellen Ereignissen entsprechen. +++

 

Stadtwerke erhöhen zum 1. April den Strom-Preis

Gestiegene Netzentgelte wirken sich aus

Weil zwei Bestandteile des Strompreises kurzfristig zum 1. Januar dieses Jahres angehoben worden waren, mussten auch die Stadtwerke Bielefeld neu rechnen. Entsprechend dieser Kostensteigerungen erhöhen die Stadtwerke zum 1. April 2024 den Strompreis. Die Kilowattstunde Strom wird um 2,57 Cent (brutto) teurer. Für einen Haushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 2.800 Kilowattstunden im Jahr bedeutet das einen Brutto-Arbeitspreis von 36,50 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) und damit eine Preiserhöhung von 72,09 Euro (brutto) jährlich.
Bei den beiden Preis-Bestandteilen handelt es sich um die Übertragungsnetzentgelte und um die sogenannte § 19-StromNEV-Umlage.

Übertragungsnetzentgelte
Die Netzentgelte mussten neu kalkuliert werden, weil die geplante Rechtsgrundlage, die eine Reduzierung der Netzentgelte ermöglicht hätte, nicht umgesetzt wurde. Das hatte Mitte Dezember 2023 einen Anstieg der Netzentgelte der vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber zur Folge, weshalb die Verteilnetzbetreiber ihre Entgelte anpassen mussten. In Bielefeld ist der Verteilnetzbetreiber die Bielefelder Netz GmbH. Sie hat die Netzentgelte für Tarifkunden zum 1. Januar 2024 gegenüber den vorläufigen Netzentgelten um 1,55 ct/kWh (netto) auf 7,71 ct/kWh (netto) erhöht. Dieses Entgelt zahlen die Stromkunden für die Nutzung des Stromnetzes an den Netzbetreiber. Die Höhe wird von der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt.

§ 19-StromNEV-Umlage
Die gestiegenen Netzentgelte haben wiederum Auswirkungen auf eine Umlage aus der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), in der die Berechnung der Netzentgelte geregelt ist. Bereits seit 2012 ist die § 19-StromNEV-Umlage Bestandteil der Strompreise. Mit ihr werden Mindereinnahmen der Übertragungsnetzbetreiber ausgeglichen, wenn sie stromintensiven Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen reduzierte Netzentgelte gewähren müssen. Das kann der Fall sein, wenn diese Unternehmen ihre Spitzenlast in lastschwache Nebenzeiten verschieben. Die Höhe dieser Umlage war im vergangenen Oktober für das Jahr 2024 mit 0,403 ct/kWh veranschlagt und in der bisherigen Preis-Kalkulation der Stadtwerke Bielefeld entsprechend berücksichtigt worden. Ende Dezember hatten die Übertragungsnetzbetreiber allerdings angekündigt, dass wegen der gestiegenen Netzentgelte zum 1. Januar eine Anhebung der Umlage auf 0,643 ct/kWh notwendig sei.

Weiterhin unter 40-Cent-Marke
Die neuen Entwicklungen haben die Stadtwerke Bielefeld in ihre Preiskalkulation aufgenommen und den Strompreis angepasst. Alle Haushaltskunden erhalten Mitte Februar ein persönliches Anschreiben mit den Details zur Strompreisanpassung. Eigentlich sollten die Strompreise in diesem Jahr bei bereits gestiegenen Netzentgelten, aber immerhin gesunkenem Einkaufspreis stabil gehalten werden. „Trotzdem liegen wir mit unserem Preis weiter unter der Marke von 40 Cent – bislang als Strompreisbremse bekannt“, sagt Holger Mengedodt, Leiter Markt und Kunde bei den Stadtwerken Bielefeld. Er erinnert außerdem daran, dass speziell die Strompreise zuletzt bei den meisten Anbietern sehr viel höher als bei den Stadtwerken Bielefeld waren. Zeitweise war das örtliche Stadtwerk rund 1.000 Euro günstiger als alle anderen Versorger in der Stadt. „Durch unsere langfristige Beschaffungsstrategie sind die extrem hohen Marktpreise nie bei den Haushaltskunden der Stadtwerke angekommen.“

Abschlagsanpassungen verspätet
Die für Januar angekündigten Abschlagsanpassungen mussten zunächst ausgesetzt werden. Das liegt auch daran, dass der Zeitpunkt zur Anhebung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent weiterhin noch nicht endgültig feststeht. „Neben der Absenkung der Erdgaspreise zum 1. Januar 2024 sollen bei der Abschlagsanpassung aber natürlich auch die Mehrwertsteueranhebung und die Strompreisanpassung korrekt berücksichtigt werden“, sagt Holger Mengedodt. Daher gehen die Stadtwerke jetzt davon aus, dass die Kundenanschreiben zur Abschlagsanpassungen zwischen Ende Februar und Anfang März versendet werden.

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