Mit der THG-Quote verdient Ihre E-Flotte ab sofort Geld!
Mit den elektrischen Fahrzeugen in Ihrem Fuhrpark tragen Sie aktiv dazu bei, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dieses Engagement wird seit 2022 vom Gesetzgeber anerkannt. Dank der Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote) kann Ihre CO₂-Einsparung zertifiziert und an quotenpflichtige Unternehmen verkauft werden.
Während Sie mit Ihren E-Fahrzeugen umweltfreundlich unterwegs sind und Treibhausgasemissionen einsparen, bündelt unser Partner carbonify alle THG-Quoten von E-Autos und übernimmt die gesamte Abwicklung. Alles, was Sie dafür tun müssen, ist sich zu registrieren und ein Foto Ihrer Fahrzeugscheine in unserer Anmeldestrecke hochzuladen. Nach der Zertifizierung Ihrer THG-Quoten können Sie sich auf Ihre Prämien freuen.
Mehr über die Gesetzeslage und die THG-Quote erfahren Sie hier oder in unseren FAQs.
Fahrzeugscheinklasse M1: | 80 € (netto) Auszahlung pro E-Auto |
Fahrzeugscheinklasse N1: | 120 € (netto) Auszahlung pro E-Auto |
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die im Fahrzeugschein eingetragenen Halterinnen und Halter antragsberechtigt sind. Sofern Ihre Fahrzeuge auf unterschiedliche Firmen zugelassen sind, ist daher ein separater Antrag für jede Firma erforderlich. Leasingfahrzeuge sind nur dann antragsberechtigt, wenn Sie bzw. Ihr Unternehmen als Halterin bzw. Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.
Jetzt anmelden und unsereKlimaprämie erhalten
Mit Klick auf den Button wirst du auf das THG-Portal unseres Partners carbonify GmbH weitergeleitet. carbonify GmbH ist für die weiteren Inhalte sowie die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten verantwortlich. Bei Abschluss eines THG-Quotenvertrags gehst du ein Vertragsverhältnis mit der carbonify GmbH ein.
FAQ
Die THG-Quote ist ein unabhängiges politisches Instrument, welches durch die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt ist. Du kannst als Halter eines Elektrofahrzeugs somit den Umweltbonus, wie auch die THG-Quote separat voneinander beantragen.
Ja, Sie können ganz unkompliziert auch mehrere E-Autos über die Anmeldemaske anmelden.
Ja. Aber keine Sorge, wir erinnern Sie auf Wunsch gerne rechtzeitig per E-Mail. So können Sie Ihre Prämie nicht vergessen.
Ja, Sie können Ihren Leasing-Wagen bei uns anmelden, wenn Sie im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter:in eingetragen sind.
Für die Auszahlung benötigen Sie eine gültige IBAN, die Sie im Login-Bereich des THG-Portals hinterlegen.
Haben Sie ein gebrauchtes E-Auto gekauft und wurde die THG-Quote für das laufende Jahr bereits beantragt und ausgezahlt? Dann können Sie die THG-Quote leider nicht noch einmal beantragen. Bitte fragen Sie den Vorbesitzer oder die Vorbesitzerin Ihres Fahrzeugs, ob das der Fall ist. Im nächsten Jahr können Sie die THG-Quote jedoch gerne über uns handeln.
Die Treibhausgasminderungsquote darf pro Kalenderjahr nur einmal geltend gemacht werden. Das Umweltbundesamt bescheinigt die Strompauschale jährlich vollständig an die Person, die den ersten Antrag stellt. Wenn das Fahrzeug innerhalb des Jahres verkauft wird, hat der neue Halter keine Berechtigung, die THG-Quote für dasselbe Quotenjahr erneut zu beantragen.
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein Klimaschutzinstrument, das den CO₂-Ausstoß, besonders im Verkehrssektor, senken soll. Unternehmen wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe wie Diesel oder Benzin verkaufen und damit stark zum CO₂-Ausstoß beitragen, sind durch die THG-Quote verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz zu verringern. Wenn sie die Minderungsquote nicht einhalten, müssen sie eine Strafzahlung für jede Tonne CO₂ leisten, die sie überschreiten. Mehr Informationen zur gesetzlichen Grundlage und zur Umsetzung der THG-Quote finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamtes.