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Post EEG-Lösungen

Seit 2021 enden die ersten Förderungen für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien, die im Zuge des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) verbaut wurden. Wie geht es für diese Photovoltaik und Biogas-Anlagen weiter? Unser Post-EEG-Lösungsfinder stellt die richtigen Fragen und gibt Antworten.



Was ist das Erneuerbare Energien Gesetz?

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Baustein für das Gelingen der Energiewende. Bis 2050 sollen so 80 Prozent des Strombedarfs in Deutschland aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Zu den erneuerbaren Energiequellen zählen neben Solar- auch die Windenergie, Wasserkraft, Biomasse sowie Erdwärme. 

Im Jahr 2000 ist dafür erstmals ein Gesetz in Kraft getreten: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es fördert entsprechende Anlagen, die Strom aus diesen Energiequellen gewinnen. Es garantierte Betreiber:innen entsprechender Anlagen für die Dauer von 20 Jahren eine finanzielle Vergütung, wenn sie den gewonnenen Strom in das Netz einspeisen. Da viele dieser Anlagen direkt nach der Verabschiedung des Gesetzes in Betrieb genommen wurden, laufen seit 2021 die ersten Förderungen aus.  

Was passiert nach Ablauf der EEG-Förderung?

Mit dem Ende der Vergütung für die Stromeinspeisung endet nicht automatisch der Betrieb der Anlagen. Viele Installationen können aus technischer Sicht weiter betrieben werden. In einer Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes wurde der rechtliche Rahmen hierfür geschaffen. Aufgrund der mehreren Optionen sollten sich Betreiber:innen von Post-EEG-Anlagen bereits frühzeitig informieren um die beste Lösung für sich selbst zu finden. 

In jedem Fall empfiehlt sich eine gründliche Überprüfung der Anlage nach dem Auslaufen der EEG-Förderung. Die Leistungsfähigkeit der Solarmodule nimmt im Lauf der Zeit ab, einzelne Bauteile wie der Wechselrichter sollten zudem in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls erneuert werden. 

Mit dem Post EEG-Lösungsfinder der Stadtwerke Bielefeld

– so geht´s:

Um die beste Post-EEG-Lösung für Sie zu finden, benötigen wir zunächst einige Informationen zu Ihrer Anlage: Wann wurde sie in Betrieb genommen? Welche Leistung erzeugt die Anlage? Und wann wurde an Ihrer Photovoltaik-Anlage zuletzt der Wechselrichter ausgetauscht? All diese Faktoren nehmen Einfluss darauf. 

Dazu zählt auch Ihr persönliches Verhalten. Der Stromverbrauch spielt beim Finden der Post-EEG-Lösung ebenfalls eine wesentliche Rolle.  

Sie helfen unserem Post-EEG-Lösungsfinder eine individuelle Option für den Weiterbetrieb Ihrer Anlage zu finden. Ziel jeder Lösung: Weiter saubere Energie produzieren.  

Nach Beantwortung aller Fragen bekommen Sie innerhalb von Sekunden mögliche Optionen inklusive einer vorläufigen Rechnung für die Wirtschaftlichkeit dieser vorgestellt. Für viele Post-EEG-Lösungen bieten wir Ihnen bereits das optimale Produkt und Tarife an.

Welche Optionen gibt es aktuell? 

Volleinspeisung

Betreiber haben weiterhin die Möglichkeit, den produzierten Strom zu 100 Prozent in das Stromnetz einzuspeisen und ihn an den örtlichen Netzbetreiber zu verkaufen. Ein anteiliger Eigenverbrauch ist nicht möglich. Geändert hat sich allerdings die Höhe der Vergütung. Gezahlt wird dann nur noch der Marktwert für Solarstrom – also der durchschnittliche Jahrespreis, den eine Photovoltaik-Anlage an der Strombörse erzielen kann. Dieser Wert liegt deutlich unter der bisherigen Einspeisevergütung. Für kleinere Anlagen bis 100 kWp endet diese Form der weiteren Nutzung zum 31.12.2027, für größere Anlagen ist sie bereits am 31.12.2021 ausgelaufen. 

Eigenverbrauch

Das Erneuerbare Energien Gesetz bietet Ihnen außerdem die Gelegenheit, den selbst produzierten Strom auch für den Eigenverbrauch zu verwenden. In der Regel erzeugt Ihre Photovoltaik-Anlage tagsüber und besonders in den Sommermonaten mehr Strom als unmittelbar verbraucht wird. Die überschüssige Strommenge wird dann ebenfalls wieder ins Stromnetz eingespeist und entsprechend vergütet. 

Bei einer vollständig abgeschriebenen Anlage entstehen damit im weiteren Verlauf nur noch Kosten für den laufenden Betrieb, also Wartungen, Reparaturen und Zählerkosten. Für die Umstellung von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch müssen allerdings Kosten für elektrotechnische Umrüstungsarbeiten einkalkuliert werden.

Demontierung der Anlage

Trotz der Langlebigkeit und Beständigkeit der Anlagen kann auch ihr Abbau nach dem Ende der Förderung eine Post-EEG-Lösung sein. Dafür sollte die Anlage zuvor jedoch gründlich überprüft werden. Durch technischen Fortschritt sind Photovoltaik-Anlagen in den vergangenen 20 Jahren deutlich leistungsfähiger und effizienter geworden. Der Einbau einer neuen Anlage lohnt sich oft besonders für Haushalte mit hohem Stromverbrauch und großen verfügbaren Dachflächen.

Nutzen Sie unseren Lösungsfinder und gelangen Sie im Handumdrehen zu Ihren potenzielle Möglichkeiten (Weiterbetriebsoptionen) für Ihre EEG-Altanlage. Mit unseren Lösungen sorgen wir für die passende Nutzung Ihrer sauberen Energie – Bei Ihnen zu Hause oder in OWL.

Für die ersten Post EEG-Anlagen* endete am 31.12.2020 die gesetzliche Einspeisevergütung. Der Weiterbetrieb wird für Anlagenbesitzer durch die EEG-Novelle 2021 geregelt. Der Lösungsfinder legt transparent offen, wo dabei mehr für Sie drinsteckt und unterstützt Sie bei der Ermittlung ihrer individuelle Lösungen für den Weiterbetrieb. Denn der Ökostrom, den Ihre Altanlage produziert, ist immer noch der gleiche.

*Hintergrund: Wenn Sie eine Erneuerbare Energien Anlage bis zum 31.12.2000 in Betrieb genommen haben, endet zum 31. Dezember 2020 die Förderung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Förderung. Nach 20 Jahren erhalten Sie keine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung mehr.

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