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unserGewerbeStrom

Strom für Ihr Gewerbe - mit dem Plus an persönlicher Beratung

Zuverlässige und kalkulierbare Stromversorgung mit unserem Grundversorgungstarif unserGewerbeStrom für Gewerbekunden.
Als unser Kunde profitieren Sie von umfassenden Serviceleistungen:

  • Flexibilität durch kurze Vertragslaufzeiten
  • Sparen mit der Jahresvorauszahlung
  • Kostenloser Onlineservice
  • Persönliche Beratung zu Themen wie z.B. Energiesparen oder Förderprogrammen
    > in unserem Kundenzentrum Jahnplatz Nr. 5

Unser Gewerbekundenteam berät Sie gern hinsichtlich der für Sie optimalen Tarifwahl und zu Möglichkeiten der Energieeinsparung. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Nachtstrom für Bielefeld

Möglichkeit der Kombination von unserGewerbeStrom mit unserem Nachtstromtarif unserGewerbeNachtStrom

  • Voraussetzung: Stromverbrauch in der Nacht hat einen Anteil von ca. 20%
  • Günstigere Preise in der Zeit von 22:15 bis 6:15
  • Austausch des Zählers ist erforderlich
  • Neben dem Grundpreis für unserGewerbeStrom ist ein Verrechnungspreis für die Tarifschaltung des Zählers fällig
  • Hinweis: Dokumentieren Sie Ihren Stromverbrauch über zwei Wochen. Achten Sie dabei vor allem auf die Nachtzeiten. So lässt sich herausfinden, ob die Tarifkombination ratsam ist

Gern finden wir mit Ihnen gemeinsam heraus, ob unser Nachtstromtarif für Sie in Frage kommt. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gern!

Preise unserGewerbeStrom

Grund- und Arbeitspreise
(Gültig ab 01.04.2024)

unserGewerbeStrom
Jahresverbrauchbis 10.000 kWh/a
 EURct/kWh
Brutto-Grundpreis pro Jahr54,05 
dies entspricht einem monatlichen Brutto-Grundpreis von4,50 
Brutto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 40,29

MSB Entgelt ab 2024

Als Entgelt für den Messstellenbetrieb inkl. Messung werden je Stromzähler/Messsystem und ggf. Verbrauchsstufe folgende Kosten des Netzbetreibers bzw. grundzuständigen Messstellenbetreibers zusätzlich in Rechnung gestellt:

 EUR
brutto
EUR
netto
konventionelle Stromzähler14,2812,00
Tarifschaltungen24,2320,36
moderne Messeinrichtungen20,0016,81
intelligente Messsysteme (abhängig vom Durchschnittswert der jeweils letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerte):
bis 3.000 kWh20,0016,81
> 3.000 bis 6.000 kWh20,0016,81
> 6.000 bis 10.000 kWh20,0016,81
> 10.000 bis 20.000 kWh**50,0042,02
> 20.000 bis  50.000 kWh90,0075,63
> 50.000 bis  100.000 kWh120,00100,84
Erläuterung zu der Zusammensetzung des unserGewerbeStrom-Preises und zu den einfließenden Kostenbelastungen
Jahresverbrauchbis 10.000 kWh/a
 EURct/kWh
In Ihrem Endpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Der unserGewerbeStrom-Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:
Netto-Grundpreis pro Jahr45,42 
dies entspricht einem monatlichen Netto-Grundpreis von3,79 
Netto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 33,86
In den Netto-Endpreis fließen folgende Kostenbelastungen ein:
Jahresverbrauchbis 10.000 kWh/a
 EURct/kWh
Als staatliche Kostenbelastungen* fließen ein:
Stromsteuer nach § 3 StromStG 2,050
Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 KAV 1,990
KWKG-Umlage nach § 12 EnFG 0,275
Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV 0,643
Offshore-Netzumlage nach § 17 EnWG i. V. m. § 12 EnFG 0,656
Als Entgelte des Netzbetreibers* fließen ein:
Grundpreis pro Jahr36,00 
dies entspricht einem monatlichen Grundpreis von3,00 
Arbeitspreis der Netzentgelte pro verbrauchte Kilowattstunde 7,71
Messstellenbetrieb inkl. Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)  
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen36,0013,324
Rechnerisch ergibt sich damit ein Grundversorgeranteil für die von den Stadtwerken erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb):
Jahresverbrauchbis 10.000 kWh/a
 EURct/kWh
am Netto-Grundpreis pro Jahr9,42 
am Netto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 20,54

* Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers veröffentlicht www.bielefelder-netz.de.

Die aufgeführten Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer in der derzeitigen gesetzlichen Höhe von 19 Prozent. In den angegebenen Arbeitspreisen ist die Stromsteuer i.H.v. zurzeit 2,05 Cent/kWh bereits enthalten.

** Dieses Entgelt gilt ab dem 01.01.2024 nach § 30 Abs. (1) Nr. 5 MsbG verbrauchsmengenunabhängig für Messlokationen mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung (§ 14a EnWG). 

Verrechnungspreise
(Gültig ab 01.01.2018)

ZählerVerrechnungspreis €/Jahr bruttoVerrechnungspreis €/Jahr netto
Dreh-/Wechselstromzähler43,3436,42
Stromwandlersatz46,0538,70

Hinweis: Stromwandlersätze sowie weitere Zähler werden zusätzlich berechnet.

Preise für unserGewerbeNachtStrom

Grund- und Arbeitspreise
(Gültig ab 01.04.2024)

unserNachtStrom
JahresverbrauchMindestverbrauch: 2.000 kWh / Jahr, Tarif gültig zwischen 22:15 und 06:15 Uhr
 EURct/kWh
Brutto-Grundpreis pro Jahr0,00 
dies entspricht einem monatlichen Brutto-Grundpreis von0,00 
Brutto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 33,49
Als Entgelt für den Messstellenbetrieb inkl. Messung werden je Stromzähler/Messsystem und ggf. Verbrauchsstufe folgende Kosten des Netzbetreibers bzw. grundzuständigen Messstellenbetreibers zusätzlich in Rechnung gestellt:
 EUR
brutto
EUR
netto
konventionelle Stromzähler  
Tarifschaltungen24,2320,36
moderne Messeinrichtungen  
intelligente Messsysteme (abhängig vom Durchschnittswert der jeweils letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerte):
bis 3.000 kWh  
> 3.000 bis 6.000 kWh  
> 6.000 bis 10.000 kWh  
> 10.000 bis 20.000 kWh**  
> 20.000 bis  50.000 kWh  
> 50.000 bis  100.000 kWh  
   
   
Erläuterung zu der Zusammensetzung des unserNachtStrom-Preises und zu den einfließenden Kostenbelastungen
JahresverbrauchMindestverbrauch: 2.000 kWh / Jahr, Tarif gültig zwischen 22:15 und 06:15 Uhr
 EURct/kWh
In Ihrem Endpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Der unserNachtStrom-Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:
Netto-Grundpreis pro Jahr0,00 
dies entspricht einem monatlichen Netto-Grundpreis von0,00 
Netto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 28,14
In den Netto-Endpreis fließen folgende Kostenbelastungen ein:
JahresverbrauchMindestverbrauch: 2.000 kWh / Jahr, Tarif gültig zwischen 22:15 und 06:15 Uhr
 EURct/kWh
Als staatliche Kostenbelastungen* fließen ein:
Stromsteuer nach § 3 StromStG 2,050
Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 KAV 0,610
KWKG-Umlage nach § 12 EnFG 0,275
Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV 0,643
Offshore-Netzumlage nach § 17 EnWG i. V. m. § 12 EnFG 0,656
Als Entgelte des Netzbetreibers* fließen ein:
Grundpreis pro Jahr  
dies entspricht einem monatlichen Grundpreis von  
Arbeitspreis der Netzentgelte pro verbrauchte Kilowattstunde 7,710
Messstellenbetrieb inkl. Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)  
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen0,0011,944
Rechnerisch ergibt sich damit ein Grundversorgeranteil für die von den Stadtwerken erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb):
JahresverbrauchMindestverbrauch: 2.000 kWh / Jahr, Tarif gültig zwischen 22:15 und 06:15 Uhr
 EURct/kWh
am Netto-Grundpreis pro Jahr0,00 
am Netto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 16,20

* Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter  www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers veröffentlicht www.bielefelder-netz.de.

Preisdetails

Erläuterungen zu den Abgaben Strom

Umlage gemäß Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Jede:r, der eine Erneuerbare Energien-Anlage (z. B. eine Solaranlage) betreibt und den damit erzeugten Strom in das Netz einspeist, erhält dafür eine Vergütung. Daraus entstehen zusätzliche Kosten, welche mit den Einnahmen der EEG-Umlage ausgeglichen werden. Die übergeordneten Netzbetreiber erheben die EEG-Umlage, welche durch die Stadtwerke an die Kund:innen weitergereicht wird.

Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)

Durch eine verstärkte Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen soll eine Minderung des CO2-Ausstoßes erreicht werden. Die Kosten für Ausbau und Modernisierung der KWK-Anlagen werden über die KWK-Umlage im Rahmen der Netzentgelte von den Netzbetreibern an die Stromkund:innen weitergegeben.

Umlage nach § 19 der Netzentgeltverordnung

Energieintensive Unternehmen können zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit eine Netzentgeltbefreiung bzw. ein individuelles Netzentgelt beantragen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dadurch entgehen den Netzbetreibern Erlöse, die sie zur Instandhaltung der Netze benötigen. Dieser Betrag wird in Form der § 19 StromNEV-Umlage zusätzlich von den Endverbraucher:innen erhoben.

Umlage aus § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)

Wenn das Netz instabil ist, d. h. die Erzeugung und der Verbrauch nicht übereinstimmen, könnten große Verbraucher ihren Stromverbrauch entweder gezielt reduzieren oder erhöhen, um das Gleichgewicht im Netz wiederherzustellen. Um einen Anreiz dafür zu schaffen, wird die Bereitschaft, dies zu tun, vergütet. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, die auf die Endverbraucher:innen umgelegt werden.

Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG

Offshore-Windparkbetreiber, welche aus diversen Gründen von den übergeordneten Netzbetreibern nicht rechtzeitig an das Stromnetz angeschlossen werden, erhalten hierfür Entschädigungszahlungen (z. B. für entgangene Gewinne). Die dadurch entstehenden Kosten werden von den Netzverbraucher:innenn erhoben.

Stromsteuer

Die Stromsteuer ist eine Steuer auf die Nutzung elektrischer Energie. Sie heißt auch Ökosteuer.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Aktuell beträgt der Umsatzsteuersatz 19 %. Der ermäßigte Satz beträgt 7 % (u. a. für Trinkwasser).

Konzessionsabgabe

Die Kommunen erheben ein Entgelt dafür, dass die Netzbetreiber die öffentlichen Straßen und Grundstücke für ihr Strom- und Gasnetz nutzen. Dieses Entgelt ist die Konzessionsabgabe. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune.

Netznutzung

Das Entgelt für Netznutzung beinhaltet die Kosten für den Aufbau und die Instandhaltung des Stromverteilnetzes. Dieses Entgelt zahlen die Stromkund:innen für die Nutzung des Stromnetzes an den Netzbetreiber. Die Höhe der Netznutzungsentgelte wird von der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt.

Stromkennzeichnung

FAQ

  • Gas
  • Strom
  • Sonstiges
  • Versorgungssicherheit

Die EnSikuMaV gilt vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023.

  • Strom

Sollte dieses Problem bei dir auftreten, kannst du versuchen, die Stadtwerke Club App einmal komplett zu schließen und neu zu starten. Sollte die App dann weiterhin nicht laden, kann es helfen, den Cache zu löschen.

Wie dies funktioniert beschreiben wir dir hier.

  • Gas
  • Strom
  • Sonstiges
  • Informationen zu Ihrer Gasbelieferung / Wärmelieferung

Die unter Ziffer 2. genannten voraussichtlichen „Energiekosten für eine vergleichbare Abrechnungsperiode“ enthalten keine Zähler-Verrechnungspreise. Dagegen sind diese unter den in Ziffer 1. genannten „Energiekosten in Ihrer letzten Abrechnungsperiode“ enthalten. Die Zähler-Verrechnungspreise spielen aber aufgrund ihres recht geringen jährlichen Gesamtbetrages beim Energiekostenvergleich in der Regel eine zu vernachlässigende Rolle.

  • Gas
  • Strom
  • Sonstiges
  • Versorgungssicherheit

Die EnSikuMaV bezieht sich auf Wohngebäude (einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen) und Nichtwohngebäude. Eine zusätzliche Kategorie stellen öffentliche Gebäude dar, d. h. alle Gebäude, die sich im Eigentum oder der Nutzung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts beziehen. Hierzu zählen u.a. auch die Gebäude der Stadtwerke Bielefeld.

  • Strom

Der unserGewerbeStrom wird für Gewerbekunden angewandt, die einen jährlichen Stromverbrauch von 10.000 kWh nicht überschreiten.

  • Strom
  • Versorgungssicherheit

Die Bundesregierung plant derzeit im Rahmen von weiteren Entlastungsmaßnahmen die Einführung einer Strompreisbremse. Zum aktuellen Zeitpunkt ist das Verfahren hierzu noch nicht abgeschlossen und die gesetzlichen Vorgaben sind noch nicht in Kraft getreten. Daher werden wir unsere Kundinnen und Kunden über die Auswirkungen der Strompreisbremse so schnell wie möglich gesondert informieren.

  • Gas
  • Strom
  • Sonstiges
  • Versorgungssicherheit

In der aktuellen Situation lassen sich leider noch keine Prognosen für den Winter 2023/2024 treffen.

  • Strom

In dem Fall senden wir Ihnen alle nötigen Unterlagen gerne zu und übernehmen auch die Kündigung Ihres bisherigen Anbieters. Melden Sie sich dafür gerne per Email unter gewerbekunden(at)stadtwerke-bielefeld.de aber auch telefonisch stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu diesem Thema gerne zur Verfügung. Sie können das Service Center der Stadtwerke Bielefeld immer montags bis freitags, jeweils von 7.30 bis 19 Uhr, unter der Telefonnummer (0800) 1 00 71 75 erreichen.

  • Strom

In dem Fall senden wir Ihnen alle nötigen Unterlagen gerne zu und übernehmen auch die Kündigung Ihres bisherigen Anbieters. Melden Sie sich dafür gerne per Email unter gewerbekunden(at)stadtwerke-bielefeld.de.

  • Gas
  • Strom
  • Sonstiges
  • Versorgungssicherheit

Falls Sie mit der automatisch festgelegten Abschlagshöhe nicht einverstanden sind, können Sie über Mein Energieportal die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen innerhalb bestimmter Grenzen selbst anpassen. Alternativ können Sie über meinAbschlagsplan(at)stadtwerke-bielefeld.de uns eine E-Mail schicken oder uns den gewünschten Abschlagsbetrag telefonisch unter Tel. 0800 1007175 mitteilen.

Bitte berücksichtigen Sie dabei aber, dass ein zu niedrig gewählter Abschlag zu höheren Nachzahlungen auf Ihrer nächsten Jahresabrechnung führt.

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