Strom für die Wärmepumpe – das Prinzip
Eine Wärmepumpenheizung wandelt Wärmeenergie, etwa aus Luft oder Boden, in Heizwärme um. Für diese umweltfreundliche Heiztechnik bieten wir Ihnen einen preisgünstigeren Stromtarif an. Der preiswerte Strom für die Wärmepumpe wird gesondert vom Haushaltsstrom abgerechnet. Hierfür erhalten Sie einen gesonderten Drehstromzähler. Dieser ist außerdem technisch so ausgerüstet, dass er die zeitweise Stromunterbrechnung zur Sperrzeit ermöglicht.
Für unterbrechbare Wärmepumpen bieten wir eine Tarifvariante mit Sperrzeiten an – aufgrund der Sperrzeitenregelung profitieren Sie hier von einem günstigeren Arbeitspreis. Für nicht unterbrechbare Wärmepumpen, die technisch nicht auf die Einstellung von Sperrzeiten ausgelegt sind, gelten unsere Preise ohne Sperrzeiten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihre Wärmepumpe technisch aufzurüsten, sodass sie Sperrzeiten zulässt. Sie erhalten dann einen anderen Zähler.
Was ist eine Sperrzeit?
Während der Sperrzeit wird die Stromlieferung kurzzeitig unterbrochen. Die Unterbrechung erfolgt ausschließlich zu Zeiten hoher Netzauslastung, also nur zu den folgenden Uhrzeiten:
11:30 bis 12:30 Uhr und 17:00 bis 19:00 Uhr.
Die Sperrzeit dauert nie länger als zwei Stunden am Stück bzw. insgesamt nicht länger als sechs Stunden innerhalb von 24 Stunden. Da die Sperrzeit so kurz ist, hat sie keine Auswirkungen auf Ihre Heizleistung.
Haben Sie dazu Fragen? Wir beraten Sie gern.
Gesonderte Abrechnung
Da der Strom für Ihre Wärmepumpe im Vergleich zum herkömmlichen Haushaltsstrom preiswerter ist, wird er auch getrennt vom Haushaltsstrom abgerechnet. Hierfür erhalten Sie einen gesonderten Drehstromzähler. Er ist außerdem technisch so ausgerüstet, dass er die zeitweise Stromunterbrechung zur Sperrzeit ermöglicht.
Strom für Wärmepumpen | ||||
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Jahresverbrauch | Tarif für unterbrechbare Wärmepumpen | Tarif für nicht unterbrechbare Wärmepumpen | ||
EUR | ct/kWh | EUR | ct/kWh | |
Brutto-Grundpreis pro Jahr | 49,73 | 43,34 | ||
dies entspricht einem monatlichen Brutto-Grundpreis von | 4,14 | 3,61 | ||
Brutto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde | 21,19 | 22,15 |
Als Entgelt für den Messstellenbetrieb inkl. Messung werden je Stromzähler/Messsystem und ggf. Verbrauchsstufe folgende Kosten des Netzbetreibers bzw. grundzuständigen Messstellenbetreibers zusätzlich in Rechnung gestellt: | ||
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EUR brutto |
EUR netto |
|
konventionelle Stromzähler | 16,85 | 14,16 |
Tarifschaltungen | 24,23 | 20,36 |
moderne Messeinrichtungen | 20,00 | 16,81 |
intelligente Messsysteme (abhängig vom Durchschnittswert der jeweils letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerte): | ||
< 2.000 kWh | 23,00 | 19,33 |
2.000 - 3.000 kWh | 30,00 | 25,21 |
3.000 - 4.000 kWh | 40,00 | 33,61 |
4.000 - 6.000 kWh | 60,00 | 50,42 |
6.000 - 10.00 kWh | 100,00 | 84,03 |
10.000 - 20.000 kWh | 130,00 | 109,24 |
20.000 - 50.000 kWh | 170,00 | 142,86 |
50.000 - 100.000 kWh | 200,00 | 168,07 |
Jahresverbrauch | Tarif für unterbrechbare Wärmepumpen | Tarif für nicht unterbrechbare Wärmepumpen | ||
EUR | ct/kWh | EUR | ct/kWh | |
In Ihrem Endpreis sind 19% Umsatzsteuer enthalten. Der Strom für Wärmepumpen-Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt: | ||||
Netto-Grundpreis pro Jahr | 41,79 | 36,42 | ||
dies entspricht einem monatlichen Netto-Grundpreis von | 3,48 | 3,04 | ||
Netto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde | 17,81 | 18,61 |
Zähler | Verrechnungspreis €/Jahr brutto | Verrechnungspreis €/Jahr netto |
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Dreh-/ Wechselstromzähler | 43,34 | 36,42 |
Stromwandlersatz | 46,05 | 38,70 |
Jeder, der eine Erneuerbare Energien-Anlage (z. B. eine Solaranlage) betreibt und den damit erzeugten Strom in das Netz einspeist, erhält dafür eine Vergütung. Daraus entstehen zusätzliche Kosten, welche mit den Einnahmen der EEG-Umlage ausgeglichen werden. Die übergeordneten Netzbetreiber erheben die EEG-Umlage, welche durch die Stadtwerke an die Kunden weitergereicht wird.
Durch eine verstärkte Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen soll eine Minderung des CO2-Ausstoßes erreicht werden. Die Kosten für Ausbau und Modernisierung der KWK-Anlagen werden über die KWK-Umlage im Rahmen der Netzentgelte von den Netzbetreibern an die Stromkunden weitergegeben.
Energieintensive Unternehmen können zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit eine Netzentgeltbefreiung bzw. ein individuelles Netzentgelt beantragen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dadurch entgehen den Netzbetreibern Erlöse, die sie zur Instandhaltung der Netze benötigen. Dieser Betrag wird in Form der § 19 StromNEV-Umlage zusätzlich von den Endverbrauchern erhoben.
Wenn das Netz instabil ist, d. h. die Erzeugung und der Verbrauch nicht übereinstimmen, könnten große Verbraucher ihren Stromverbrauch entweder gezielt reduzieren oder erhöhen, um das Gleichgewicht im Netz wiederherzustellen. Um einen Anreiz dafür zu schaffen, wird die Bereitschaft, dies zu tun, vergütet. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, die auf die Endverbraucher umgelegt werden.
Offshore-Windparkbetreiber, welche aus diversen Gründen von den übergeordneten Netzbetreibern nicht rechtzeitig an das Stromnetz angeschlossen werden, erhalten hierfür Entschädigungszahlungen (z. B. für entgangene Gewinne). Die dadurch entstehenden Kosten werden von den Letzverbrauchern erhoben.
Die Stromsteuer ist eine Steuer auf die Nutzung elektrischer Energie. Sie heißt auch Ökosteuer.
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Aktuell beträgt der Umsatzsteuersatz 19 %. Der ermäßigte Satz beträgt 7 % (u. a. für Trinkwasser).
Die Kommunen erheben ein Entgelt dafür, dass die Netzbetreiber die öffentlichen Straßen und Grundstücke für ihr Gasnetz nutzen. Dieses Entgelt ist die Konzessionsabgabe. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune.
Das Entgelt für Netznutzung beinhaltet die Kosten für den Aufbau und die Instandhaltung des Stromverteilnetzes. Dieses Entgelt zahlen die Stromkunden für die Nutzung des Stromnetzes an den Netzbetreiber. Die Höhe der Netznutzungsentgelte wird von der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt.
Sebastian aus Musterstadt möchte seiner Tochter beibringen, bewusster mit Strom umzugehen.
Sebastian erfährt, dass die §19 StromNEV-Umlage für große Industriebetriebe eingefüht wurde.
Die Umlage für Abschaltbare Lasten wird Sebastian in diesem Film erklärt.
Sebastian lässt sich das Erneuerbare Energien Gesetz erklären.
Sebastian erfährt, warum es die Offshore-Haftungsumlage gibt.
Sebastian erklärt Sophia, warum Energie sparen so wichtig ist.
Energie-trägermix 2016 | Umwelt- aus- wirkungen | |||||||
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Kernkraft | Kohle | Erdgas | sonst. fossile Energie-träger | Erneuer- bare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage | Sonstige Erneuer- bare Energien | CO2- Emissionen in g/kWh | radio-aktiver Abfall in g/kwh | |
EnerBest Strom-Tarife (ohne Blue/Green) | ||||||||
Energieträgermix Stadtwerke Bielefeld GmbH | 35,8 % | 14,2 % | 13,7 % | 0,4 % | 32,3 % | 3,6 % | 225 | 0,0010 |
Produktspezifischer Energieträgermix | 34,6 % | 13,7 % | 5,5 % | 0,4 % | 45,3 % | 0,5 % | 186 | 0,0010 |
Energieträgermix Deutschland (Quelle: BDEW) | 14,3 % | 41,8 % | 9,5 % | 2,4 % | 28,8 % | 3,2 % | 471 | 0,0004 |
EnerBest Strom Blue/Green | ||||||||
Energieträgermix Stadtwerke Bielefeld GmbH | 35,8 % | 14,2 % | 13,7 % | 0,4 % | 32,3 % | 3,6 % | 225 | 0,0010 |
Produktspezifischer Energieträgermix | 0,0 % | 0,0 % | 0,0% | 0,0 % | 45,3 % | 54,7 % | 0 | 0,0000 |
Verbleibender Energieträgermix | 36,1 % | 14,3 % | 13,8 % | 0,4 % | 32,2 % | 3,2 % | 227 | 0,0010 |
Energieträgermix Deutschland (Quelle: BDEW) | 14,3 % | 41,8 % | 9,5 % | 2,4 % | 28,8 % | 3,2 % | 471 | 0,0004 |
EnerBest Strom Blue/Green: Mit unseren Partnern garantieren wir Ihnen Strom, der zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen (Wasser-, Sonnen- und Windkraft sowie Biomasse) bereitgestellt wird. Für weitere Informationen rufen Sie uns kostenlos unter 0800 1007175 an.
Der Strompreis setzt sich zusammen aus den Kosten für
Der Gaspreis setzt sich zusammen aus den Kosten für
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In unseren Tarifen gibt es verschiedene Verbrauchsstufen.
Die Bestabrechnung sorgt dafür, dass Sie vollautomatisch in der für Ihren Verbrauch passenden und günstigsten Stufe abgerechnet werden. Sie brauchen keine Voraussagen über etwaige Strom- oder Gasverbräuche vor dem Abrechnungszeitraum treffen und sind so immer auf der sicheren Seite.
Bitte wenden Sie sich zunächst telefonisch an unser Service-Center. Sie erreichen uns montags bis freitags von 7.30 – 18 Uhr unter (0800) 1 00 71 75. Sie können außerdem online wechseln: Suchen Sie sich dafür einen Tarif aus und klicken Sie auf „Vorteil sichern“.
Bei Ökostrom handelt es sich um elektrische Energie, die ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Um von den Stadtwerken Bielefeld Ökostrom zu erhalten, brauchen Sie lediglich zu unserem Ökostrom-Tarif EnerBest Strom Green zu wechseln. Eine Veränderung Ihrer technischen Einrichtungen, z. B. Ihres Hausanschlusses oder Ihres Zählers, ist nicht erforderlich. Eine Umstellung ist daher möglich. Als Ökostromkunde erhalten Sie von uns nachweislich Strom, der ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Die Herkunft des Stroms wird durch entsprechende Zertifikate nachgewiesen und ist jederzeit überprüfbar.
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