Zu Ihrem Trinkwasser- und Fernwärmeanschluss im neuen Haus beraten wir Sie gern persönlich und kompetent. Wir erläutern Ihnen, was Sie bei der Anmeldung beachten müssen, und unterbreiten Ihnen ein individuelles Komplettangebot.
Wenden Sie sich bitte direkt an unseren Partner SWB Netz GmbH, um Ihre Strom- und Erdgasanschlüsse einzurichten:
Unsere Checkliste "Gut geplant ist halb gewonnen". Haben Sie an alles gedacht?
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
kundenanschluesse(at)swbnetz.de
Festnetz: (05 21) 51 - 4855
Jahnplatz 5
33602
Bielefeld
jp5(at)stadtwerke-bielefeld.de 05 21 51-1555
Mo.-Fr. 9.00 - 18.00 Uhr, Sa. 10.00 - 16.00 Uhr
Rückruf anfordernDer Grund ist schnell erklärt: Für das Ablesen der Zählerstande ist jeweils die zuständige Netzgesellschaft verantwortlich. Und das ist hier die SWB Netz GmbH, unser Tochterunternehmen, das die Ableseergebnisse dann Ihrem Energielieferanten gerne zur Verfügung stellt.
Am Tag der Schlüsselübergabe sollten Sie die Zählerstände Ihrer Verbrauchsstellen in ein Übergabeprotokoll eintragen. Das machen Sie am besten gemeinsam mit Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Vermieterin oder einer der von ihm/ihr beauftragten Person. Danach übermitteln Sie uns die Zählerstände. Dieses Vorgehen gilt sowohl für den Aus- als auch für den Einzug und sollte umgehend erledigt werden, da wir Ihnen bis zur Abmeldung die Verbräuche in Rechnung stellen. Natürlich können Sie uns Ihren Umzug auch online mitteilen.
Stromzähler unterliegen einer Eichfrist. Das heißt aber nicht, dass grundsätzlich alle Zähler nach Ablauf der Frist getauscht werden müssen. Der Gesetzgeber sieht derzeit vor, dass eine bestimmte Anzahl an Zählern aus einem Los geprüft wird. Werden dabei die Grenzwerte eingehalten, so können auch die nicht geprüften Zähler weiterhin in Betrieb bleiben.
Unsere Tochterfirma SWB Netz GmbH prüft die Zähler regelmäßig. Sie müssen nichts tun. Sollten Sie sich unsicher sein oder befürchten, dass Ihr Zähler nicht mehr richtig misst, können Sie sich gerne an die SWB Netz GmbH wenden.