Zu Ihrem Trinkwasser- und Fernwärmeanschluss im neuen Haus beraten wir Sie gern persönlich und kompetent. Wir erläutern Ihnen, was Sie bei der Anmeldung beachten müssen, und unterbreiten Ihnen ein individuelles Komplettangebot.
Wenden Sie sich bitte direkt an unseren Partner Bielefelder Netz GmbH, um Ihre Strom- und Erdgasanschlüsse einzurichten:
Unsere Checkliste "Gut geplant ist halb gewonnen". Haben Sie an alles gedacht?
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
kundenanschluesse(at)bielefelder-netz.de
Festnetz: 05 21 51 - 4855
Jahnplatz 5
33602
Bielefeld
jp5(at)stadtwerke-bielefeld.de 05 21 51-1555
Rückruf anfordernAm Tag der Schlüsselübergabe sollten Sie die Zählerstände Ihrer Verbrauchsstellen in ein Übergabeprotokoll eintragen. Das machen Sie am besten gemeinsam mit Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Vermieterin oder einer der von ihm/ihr beauftragten Person. Danach übermitteln Sie uns die Zählerstände. Dieses Vorgehen gilt sowohl für den Aus- als auch für den Einzug und sollte umgehend erledigt werden, da wir Ihnen bis zur Abmeldung die Verbräuche in Rechnung stellen. Natürlich können Sie uns Ihren Umzug auch online mitteilen.
Ja, den haben wir. So bieten wir einen Erdgasabrechnungsservice „> mein Wärmeservice“ bzw. Fernwärme-Abrechnungsservice an – ideal für die Eigentümer:innen von Mietwohnungen. Unser Leistungsspektrum umfasst die Lieferung und Montage aller notwendigen Messgeräte (elektronische Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler sowie bei Bedarf wohnungsspezifische Warmwasser- und Kaltwasserzähler), die Ablesung aller Messgeräte, die Erstellung der jährlichen Heizkosten-, Warmwasser und Kaltwasserabrechnung sowie die Abrechnung der Wärme- und Wasserverbräuche mit Ihren Mieter:innen - Inkassoleistungen inklusive. Bei Interesse stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne telefonisch unter (05 21) 51-44 11 oder (05 21) 51-44 19 zur Verfügung.
Gaszähler, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, unterliegen der Eichpflicht. Die Fristen stehen in der Eichordnung, die im Internet unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden können.
Da es zwischen den verschiedenen Arten der Gaszähler und den unterschiedlichen Durchflussbereichen verschiedene Fristen gibt, sind die aufgeführten Fristen nur beispielhaft:
Balgengaszähler bis 10 m³/h: 8 Jahre
Balgengaszähler über 10m³/h bis unter 25 m³/h: 12 Jahre
Wird die Messrichtigkeit der Balgengaszähler vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Eichung durch eine Stichprobenprüfung nach dem in den PTB-Mitteilungen 102 (1992) Nr. 4 S. 297 und 107 (1997) Nr. 2 S. 122 veröffentlichten Verfahren nachgewiesen, verlängert sich die Gültigkeitsdauer der Eichung um jeweils 4 Jahre.
Sie wollen es genau wissen: Wenden Sie sich gerne an die > Bielefelder Netz GmbH.