Ihr Wärmespeicher lädt sich nachts mithilfe von Strom auf und gibt diesen tagsüber als Wärme an die Wohnräume ab. Während des Aufladens, welches temperaturabhängig ist, profitieren Sie von unserem Niedertarif: Der Strom ist dann preiswerter als zu Zeiten, in denen viel Strom verbraucht wird. Für den Fall, dass die gespeicherte Wärme nicht ausreicht, kann der Wärmespeicher am Tag nachgeladen werden. Deshalb bieten wir Ihnen unseren Tarif in zwei Varianten: ohne Nachladung und mit zweistündiger Nachladung am Tag, vorausgesetzt die Geräte sind technisch entsprechend ausgerüstet.
Was ist die sogenannte Niedertarifzeit?
Als Niedertarifzeit (NT) gelten maximal 12 Stunden pro 24 Stunden. Wir haben die Möglichkeit, die NT-Zeit in Abhängigkeit von der Außentemperatur zu reduzieren. Wir garantieren jedoch außerhalb der Heizperiode eine Mindestlaufzeit von zwei Stunden in der Nacht und zwei Stunden am Tag.
Tarif mit Nachladung am Tag
Wir bieten Ihnen eine zweistündige Tagesnachladung Ihrer Wärmespeichergeräte, vorausgesetzt die Geräte sind technisch entsprechend ausgerüstet.
Strom für Wärmespeichergeräte | ||||
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Jahresverbrauch | ohne Nachladung am Tag | mit Nachladung am Tag | ||
EUR | ct/kWh | EUR | ct/kWh | |
Brutto-Grundpreis pro Jahr | 70,90 | 90,99 | ||
dies entspricht einem monatlichen Brutto-Grundpreis von | 5,91 | 7,58 | ||
Brutto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde | 21,54 | 21,54 |
Jahresverbrauch | ohne Nachladung am Tag | mit Nachladung am Tag | ||
EUR | ct/kWh | EUR | ct/kWh | |
In Ihrem Endpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Der Strom für Wärmespeichergeräte-Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt: | ||||
Netto-Grundpreis pro Jahr | 59,58 | 76,46 | ||
dies entspricht einem monatlichen Netto-Grundpreis von | 4,96 | 6,37 | ||
Netto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde | 18,10 | 18,10 |
Jeder, der eine Erneuerbare Energien-Anlage (z. B. eine Solaranlage) betreibt und den damit erzeugten Strom in das Netz einspeist, erhält dafür eine Vergütung. Daraus entstehen zusätzliche Kosten, welche mit den Einnahmen der EEG-Umlage ausgeglichen werden. Die übergeordneten Netzbetreiber erheben die EEG-Umlage, welche durch die Stadtwerke an die Kunden weitergereicht wird.
Durch eine verstärkte Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen soll eine Minderung des CO2-Ausstoßes erreicht werden. Die Kosten für Ausbau und Modernisierung der KWK-Anlagen werden über die KWK-Umlage im Rahmen der Netzentgelte von den Netzbetreibern an die Stromkunden weitergegeben.
Energieintensive Unternehmen können zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit eine Netzentgeltbefreiung bzw. ein individuelles Netzentgelt beantragen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dadurch entgehen den Netzbetreibern Erlöse, die sie zur Instandhaltung der Netze benötigen. Dieser Betrag wird in Form der § 19 StromNEV-Umlage zusätzlich von den Endverbrauchern erhoben.
Wenn das Netz instabil ist, d. h. die Erzeugung und der Verbrauch nicht übereinstimmen, könnten große Verbraucher ihren Stromverbrauch entweder gezielt reduzieren oder erhöhen, um das Gleichgewicht im Netz wiederherzustellen. Um einen Anreiz dafür zu schaffen, wird die Bereitschaft, dies zu tun, vergütet. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, die auf die Endverbraucher umgelegt werden.
Offshore-Windparkbetreiber, welche aus diversen Gründen von den übergeordneten Netzbetreibern nicht rechtzeitig an das Stromnetz angeschlossen werden, erhalten hierfür Entschädigungszahlungen (z. B. für entgangene Gewinne). Die dadurch entstehenden Kosten werden von den Letzverbrauchern erhoben.
Die Stromsteuer ist eine Steuer auf die Nutzung elektrischer Energie. Sie heißt auch Ökosteuer.
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Aktuell beträgt der Umsatzsteuersatz 19 %. Der ermäßigte Satz beträgt 7 % (u. a. für Trinkwasser).
Die Kommunen erheben ein Entgelt dafür, dass die Netzbetreiber die öffentlichen Straßen und Grundstücke für ihr Strom- und Gasnetz nutzen. Dieses Entgelt ist die Konzessionsabgabe. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune.
Das Entgelt für Netznutzung beinhaltet die Kosten für den Aufbau und die Instandhaltung des Stromverteilnetzes. Dieses Entgelt zahlen die Stromkunden für die Nutzung des Stromnetzes an den Netzbetreiber. Die Höhe der Netznutzungsentgelte wird von der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt.
Sebastian aus Musterstadt möchte seiner Tochter beibringen, bewusster mit Strom umzugehen.
Sebastian erfährt, dass die §19 StromNEV-Umlage für große Industriebetriebe eingefüht wurde.
Die Umlage für Abschaltbare Lasten wird Sebastian in diesem Film erklärt.
Sebastian lässt sich das Erneuerbare Energien Gesetz erklären.
Sebastian erfährt, warum es die Offshore-Haftungsumlage gibt.
Sebastian erklärt Sophia, warum Energie sparen so wichtig ist.
Der Strompreis setzt sich zusammen aus den Kosten für Beschaffung und Vertrieb, Netznutzung und Messstellenbetrieb, der Konzessionsabgabe, der KWK-Umlage, der EEG-Umlage, der Offshore-Umlage, der §19-NEV-Umlage, der Umlage für abschaltbare Lasten aus §18 der AbLaV, der Stromsteuer und der Mehrwertsteuer.
Der Gaspreis setzt sich zusammen aus den Kosten für Beschaffung und Vertrieb, Netznutzung und Messstellenbetrieb, der Konzessionsabgabe, der Energiesteuer und der Mehrwertsteuer.
Durch die Mehreinnahmen des Tarifs EnerBest Strom Green wurden bereits verschiedene Projekte in Bielefeld unterstützt, so z. B. die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Schüco Arena oder die Biogasanlage auf Gut Wilhelmsdorf.
Stadtwerke Bielefeld, Erneuerbare Energien, Strom, EnerBest Strom Green, EnerBest Strom Blue
Der bei den Tarifen EnerBest Strom Blue und EnerBest Strom Green genutzte Ökostrom wird zum weitaus überwiegenden Teil in skandinavischen Wasserkraftwerken produziert.
Der Strompreis setzt sich zusammen aus den Kosten für
Der Gaspreis setzt sich zusammen aus den Kosten für
Es hängt von ganz unterschiedlichen Faktoren ab, ob sich eine Photovoltaikanlage (PV) für Sie wirklich rentiert. Verschiedene Fragen müssen beachtet werden: Was kosten Lieferung und Montage? Wie hoch ist der prozentuale Eigenverbrauchsanteil, die Zinslasten oder die Steuerermäßigungen? Fachfirmen bieten diese Berechnung mit ihrem Angebot an. Aber auch die Stadtwerke Bielefeld halten mit BISolar ein Angebot für > Unternehmen und > Privatkunden vor, die PV-Strom selbst produzieren möchten. Gerne beraten wir Sie, kommen Sie einfach in unserem > Kundenzentrum Jahnplatz Nr. 5 vorbei.
kundenservice(at)stadtwerke-bielefeld.de
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