Ab 1. Juli 2021 versorgen wir alle unsere Privatkunden mit Ökostrom*, unabhängig vom gewählten Tarif. Für die auf dieser Seite dargestellten Tarife erfolgt die Umstellung automatisch, d. h. Sie brauchen nichts weiter zu tun. Durch die Umstellung entstehen für Sie keinerlei zusätzliche Kosten.
*Beschaffung von Herkunftsnachweisen außerhalb des EEG. Für eine 100% grüne und TÜV-geprüfte Stromkennzeichnung mit einer nachvollziehbaren Entwertung über das Umweltbundesamt.
Strom für die Wärmepumpe – das Prinzip
Eine Wärmepumpenheizung wandelt Wärmeenergie, etwa aus Luft oder Boden, in Heizwärme um. Für diese umweltfreundliche Heiztechnik bieten wir Ihnen einen preisgünstigeren Stromtarif an. Der preiswerte Strom für die Wärmepumpe wird gesondert vom Haushaltsstrom abgerechnet. Hierfür erhalten Sie einen gesonderten Drehstromzähler. Dieser ist außerdem technisch so ausgerüstet, dass er die zeitweise Stromunterbrechnung zur Sperrzeit ermöglicht.
Für unterbrechbare Wärmepumpen bieten wir eine Tarifvariante mit Sperrzeiten an – aufgrund der Sperrzeitenregelung profitieren Sie hier von einem günstigeren Arbeitspreis. Für nicht unterbrechbare Wärmepumpen, die technisch nicht auf die Einstellung von Sperrzeiten ausgelegt sind, gelten unsere Preise ohne Sperrzeiten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihre Wärmepumpe technisch aufzurüsten, sodass sie Sperrzeiten zulässt. Sie erhalten dann einen anderen Zähler.
Was ist eine Sperrzeit?
Während der Sperrzeit wird die Stromlieferung kurzzeitig unterbrochen. Die Unterbrechung erfolgt ausschließlich zu Zeiten hoher Netzauslastung, also nur zu den folgenden Uhrzeiten:
11:30 bis 12:30 Uhr und 17:00 bis 19:00 Uhr.
Die Sperrzeit dauert nie länger als zwei Stunden am Stück bzw. insgesamt nicht länger als sechs Stunden innerhalb von 24 Stunden. Da die Sperrzeit so kurz ist, hat sie keine Auswirkungen auf Ihre Heizleistung.
Haben Sie dazu Fragen? Wir beraten Sie gern.
Gesonderte Abrechnung
Da der Strom für Ihre Wärmepumpe im Vergleich zum herkömmlichen Haushaltsstrom preiswerter ist, wird er auch getrennt vom Haushaltsstrom abgerechnet. Hierfür erhalten Sie einen gesonderten Drehstromzähler. Er ist außerdem technisch so ausgerüstet, dass er die zeitweise Stromunterbrechung zur Sperrzeit ermöglicht.
Zähler | Verrechnungspreis €/Jahr brutto | Verrechnungspreis €/Jahr netto |
---|---|---|
Dreh-/ Wechselstromzähler | 43,34 | 36,42 |
Stromwandlersatz | 46,05 | 38,70 |
Jeder, der eine Erneuerbare Energien-Anlage (z. B. eine Solaranlage) betreibt und den damit erzeugten Strom in das Netz einspeist, erhält dafür eine Vergütung. Daraus entstehen zusätzliche Kosten, welche mit den Einnahmen der EEG-Umlage ausgeglichen werden. Die übergeordneten Netzbetreiber erheben die EEG-Umlage, welche durch die Stadtwerke an die Kunden weitergereicht wird.
Durch eine verstärkte Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen soll eine Minderung des CO2-Ausstoßes erreicht werden. Die Kosten für Ausbau und Modernisierung der KWK-Anlagen werden über die KWK-Umlage im Rahmen der Netzentgelte von den Netzbetreibern an die Stromkunden weitergegeben.
Energieintensive Unternehmen können zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit eine Netzentgeltbefreiung bzw. ein individuelles Netzentgelt beantragen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dadurch entgehen den Netzbetreibern Erlöse, die sie zur Instandhaltung der Netze benötigen. Dieser Betrag wird in Form der § 19 StromNEV-Umlage zusätzlich von den Endverbrauchern erhoben.
Wenn das Netz instabil ist, d. h. die Erzeugung und der Verbrauch nicht übereinstimmen, könnten große Verbraucher ihren Stromverbrauch entweder gezielt reduzieren oder erhöhen, um das Gleichgewicht im Netz wiederherzustellen. Um einen Anreiz dafür zu schaffen, wird die Bereitschaft, dies zu tun, vergütet. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, die auf die Endverbraucher umgelegt werden.
Offshore-Windparkbetreiber, welche aus diversen Gründen von den übergeordneten Netzbetreibern nicht rechtzeitig an das Stromnetz angeschlossen werden, erhalten hierfür Entschädigungszahlungen (z. B. für entgangene Gewinne). Die dadurch entstehenden Kosten werden von den Letzverbrauchern erhoben.
Die Stromsteuer ist eine Steuer auf die Nutzung elektrischer Energie. Sie heißt auch Ökosteuer.
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Aktuell beträgt der Umsatzsteuersatz 19 %. Der ermäßigte Satz beträgt 7 % (u. a. für Trinkwasser).
Die Kommunen erheben ein Entgelt dafür, dass die Netzbetreiber die öffentlichen Straßen und Grundstücke für ihr Strom- und Gasnetz nutzen. Dieses Entgelt ist die Konzessionsabgabe. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune.
Das Entgelt für Netznutzung beinhaltet die Kosten für den Aufbau und die Instandhaltung des Stromverteilnetzes. Dieses Entgelt zahlen die Stromkunden für die Nutzung des Stromnetzes an den Netzbetreiber. Die Höhe der Netznutzungsentgelte wird von der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt.
Sebastian aus Musterstadt möchte seiner Tochter beibringen, bewusster mit Strom umzugehen.
Sebastian erfährt, dass die §19 StromNEV-Umlage für große Industriebetriebe eingefüht wurde.
Die Umlage für Abschaltbare Lasten wird Sebastian in diesem Film erklärt.
Sebastian lässt sich das Erneuerbare Energien Gesetz erklären.
Sebastian erfährt, warum es die Offshore-Haftungsumlage gibt.
Sebastian erklärt Sophia, warum Energie sparen so wichtig ist.
Der Strompreis setzt sich zusammen aus den Kosten für
Der Gaspreis setzt sich zusammen aus den Kosten für
Es hängt von ganz unterschiedlichen Faktoren ab, ob sich eine Photovoltaikanlage (PV) für Sie wirklich rentiert. Verschiedene Fragen müssen beachtet werden: Was kosten Lieferung und Montage? Wie hoch ist der prozentuale Eigenverbrauchsanteil, die Zinslasten oder die Steuerermäßigungen? Fachfirmen bieten diese Berechnung mit ihrem Angebot an. Aber auch die Stadtwerke Bielefeld halten mit mein Solardach ein Angebot für > Unternehmen und > Privatkunden vor, die PV-Strom selbst produzieren möchten. Gerne beraten wir Sie, kommen Sie einfach in unserem > Kundenzentrum Jahnplatz Nr. 5 vorbei.
Ja, für unsere Kunden halten wir Strommessgeräte zur Verfügung, die sie bei Vorlage des Personalausweises unentgeltlich ausleihen können. Mit diesen leicht zu handhabenden Geräten können Sie schnell „Stromverschwender“ ermitteln. Bei Interesse an einem Strommessgerät sprechen Sie uns bitte einfach in unserem Kundenzentrum Jahnplatz Nr. 5 an.
In unseren Tarifen gibt es verschiedene Verbrauchsstufen.
Die Bestabrechnung sorgt dafür, dass Sie vollautomatisch in der für Ihren Verbrauch passenden und günstigsten Stufe abgerechnet werden. Sie brauchen keine Voraussagen über etwaige Strom- oder Gasverbräuche vor dem Abrechnungszeitraum treffen und sind so immer auf der sicheren Seite.
Eine Solaranlage (Warmwasserbereitung ohne Heizungsunterstützung) armortisiert sich bei vorsichtiger Betrachtung mit dem Ende der Standzeit. Das heißt, Sie betreiben Umweltschutz und bekommen ihre Investition innerhalb der Lebensdauer wieder.
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