Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt besonders umweltfreundliche Technologien durch öffentliche Fördermittel. Da unsere Fernwärme zu über 92 Prozent durch Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird und unser Primärenergiefaktor deutlich kleiner als 0,7 ist, werden die Fernwärmeübergabestationen bzw. die Hausanschlüsse in 2021 gemäß eines Richtlinienerlasses des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW gefördert: 1.000 EUR für Wärmeübergabestationen mit einer Anschlussleistung bis 50 kW. Förderanträge für 2021 können bis zum 20.11.2021 bei der Bezirksregierung Arnsberg online gestellt werden.
Über die Fortführung der Fördermittel entscheidet die Landesregierung NRW jährlich neu. Schauen Sie also regelmäßig vorbei, um auch die zukünftigen Entwicklungen nicht zu verpassen. Wichtig bei dem Förderprogramm ist, dass Sie den Förderantrag stellen und die Förderzusage abwarten, bevor Sie den Auftrag für die Fernwärme-Kompaktstation erteilen.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Bereitstellung des Zuwendungsantrages lediglich um eine Serviceleistung unseres Hauses handelt. Falls die Bezirksregierung Arnsberg – aus welchen Gründen auch immer – die Zahlung einer Zuwendung ablehnt, kann kein Rechtsanspruch gegen die Stadtwerke Bielefeld abgeleitet werden.
Die Sanierung von Bestandsanlagen wird von der KfW Bank gefördert. Dabei unterstützt die KfW sowohl einzelne Maßnahmen als auch Komplettsanierungen. Bitte beachten Sie, dass der Förderantrag nur online gestellt werden kann und durch einen Energieberater (gemäß §21 EnEV) unterschrieben werden muss. Die KfW-Bank akzeptiert nur unabhängige Sachverständige. Weitere Hinweise zur Förderung der KfW findet Sie unter > www.kfw.de und > Downloads .
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