28.02.2023 | 14:40
Die Energiepreisbremsen sind auf dem Weg. Ab März werden sie umgesetzt. In den kommenden Tagen beginnen die Stadtwerke Bielefeld damit, alle Kundinnen und Kunden persönlich zu informieren, die von den Preisbremsen betroffen sind. Allerdings wird diese Post nicht ganz fristgerecht ankommen. Die Preisbremsen hatte der Bundestag im Dezember verabschiedet, um Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu entlasten. Dabei wurde auch festgehalten, dass alle Gas-, Wärme- und Strom-Kunden vor dem 1. März 2023 über die Entlastungen informiert werden sollen.
„Als Energieversorger begrüßen wir die Maßnahme der Bundesregierung ausdrücklich. Und klar ist auch, dass die Entlastungen bei allen Kundinnen und Kunden ankommen werden. Allerdings war es kaum möglich, den Zeitplan exakt einzuhalten. Die Umsetzung der Preisbremsen ist für die gesamte Branche eine immense Herausforderung“, sagt Stadtwerke-Bielefeld-Geschäftsführer Rainer Müller. „Deswegen bitten wir unsere Kundinnen und Kunden um Verständnis, dass wir sie etwas verzögert über die Preisbremen informieren. Wir arbeiten mit komplexen IT-Systemen, die durch die Dienstleister nicht so schnell auf die Preisbremsen angepasst werden konnten, wie sich die Politik das vorgestellt hat.“ Weil die Stadtwerke Bielefeld bis zuletzt daraufgesetzt hatten, die Frist einzuhalten, könnten Kundinnen und Kunden nun nicht mehr persönlich über den zeitlichen Verzug informiert werden. „Dafür ein gesondertes Schreiben in einer Auflage von über 60.000 Stück aufzusetzen, würde auch unseren Vorstellungen von Nachhaltigkeit widersprechen“, sagt Rainer Müller.
Viel wichtiger sei es den Stadtwerken, dass die Regelungen und deren Auswirkungen für alle Kundinnen und Kunden möglichst nachvollziehbar sind, auch wenn dies bei der Komplexität der Bremsen eine Herausforderung sei. „Nachdem es bei den Abschlagsanpassungen zum Jahreswechsel Irritationen bei einigen Kunden gegeben hatte, haben wir unsere Kundeninformationen überarbeitet und optimiert.“
Was passiert als nächstes?
Zunächst werden die Stadtwerke Bielefeld die von der Preisbremse betroffenen Abschläge im März nicht abbuchen. Das passiert erst dann, wenn die entsprechenden Informationen zur Preisbremse bei den Kundinnen und Kunden angekommen sind. Es geht durch den zeitlichen Verzug somit niemandem etwas verloren.
Fast jede Haushaltskundin und jeder Haushaltskunde, der Erdgas oder Wärme von den Stadtwerken bezieht, erhält bis Mitte März ein individuelles Schreiben mit der Abschlagsänderung aufgrund der Preisbremsen. Zusätzlich enthält das Schreiben eine Anlage mit den wichtigsten allgemeinen Informationen zu den Preisbremsen und eine Beispielrechnung. Ausgenommen sind Kundinnen und Kunden mit Jahresvorauszahlung oder Jahresabrechnung im März. Kunden, die bereits eine Jahresvorauszahlung geleistet haben, erhalten ihre Entlastung im Rahmen der nächsten Jahresabrechnung. Bei Kunden mit Jahresabrechnung im März wird die Preisbremse in der anstehenden Jahresabrechnung berücksichtigt. Beide Kundengruppen erhalten von uns ein Informationsschreiben zur Preisbremse ohne Abschlagsänderung.
Die Strompreise der Stadtwerke Bielefeld liegen bei Haushaltskunden in der Regel unterhalb der Bremse. Deshalb bekommen Haushaltskundinnen und -kunden, die nur Strom von den Stadtwerken beziehen, in der Regel keine Post. Grundsätzlich sind die Stadtwerke verpflichtet, die bestehenden Abschläge ab März 2023 und bis Ende 2023 nach den Vorgaben der Gesetze zur Preisbremse um die entsprechenden Erstattungsbeträge abzusenken.
Wichtig: Kunden mit SEPA-Mandat bzw. Einzugsermächtigung müssen nichts unternehmen. Der Prozess läuft für sie automatisch. Kundinnen und Kunden mit Überweisung oder Dauerauftrag sollten ihre Zahlungen auf Basis der neuen Abschlagsanpassung reduzieren, damit jedoch warten bis die neue Abschlagsmitteilung vorliegt. Bei den Jahresrechnungen werden die Erstattungsbeträge in allen Fällen automatisch berücksichtigt. Kundinnen und Kunden, die im März ihre Jahresabrechnung erwarten, müssen jedoch ebenfalls mit Verzögerungen rechnen, da die IT-Systeme in diesen Tagen noch auf die Preisbremse angepasst werden müssen. Die Jahresrechnungen, die im März fällig sind, werden sich voraussichtlich um drei bis vier Wochen verzögern. Gleiches gilt für Kunden die monatlichen Rechnungen bezahlen.
Über die Schreiben hinaus werden im Internet unter www.stadtwerke-bielefeld.de weitere Detailfragen beantwortet. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, unter der Nummer 0521/51-7670 telefonisch Kontakt aufzunehmen.
„Obwohl wir in unserer Kundenberatung die Personalkapazitäten bereits erhöht haben, kann es insbesondere am Telefon länger dauern“, sagt Holger Mengedodt. Um hier oder auch im Beratungszentrum lange Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen die Stadtwerke eine Kontaktaufnahme per E-Mail unter der Adresse meinAbschlagsplan(at)stadtwerke-bielefeld.de. In der E-Mail kann auch eine Rückrufbitte unter Angabe einer Telefonnummer enthalten sein.
Mengedodt: „Es gilt natürlich weiterhin: Wir sind immer offen für Sorgen und Nöte und beraten jeden gerne persönlich. Die Flut der gesetzlichen Änderungen stellt jedoch für alle Energieversorger eine große Herausforderung dar und die Fragen sind so vielfältig, dass wir unsere Kundinnen und Kunden um Geduld und Nachsicht bitten. Zudem konnten aufgrund der kurzen Vorlaufzeiten nicht so umfangreiche IT-Tests der Formulare durchgeführt werden, wie es sonst bei uns üblich ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass es in besonderen Einzelfällen, zum Beispiel bei mehrfachen Lieferantenwechseln, auch zu Fehlern bei den Anschriften oder der Berechnung der neuen Abschläge kommen kann. Spätestens mit der jeweiligen Jahresrechnung wird das korrigiert.“
Wie die Preisbremsen generell funktionieren
Nach der Soforthilfe für Gas und Fernwärme im Dezember 2022, greifen für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 die Energiepreisbremsen. Rückwirkend werden im März auch die Monate Januar und Februar 2023 berücksichtigt. Die Erstattungsbeträge und damit die Absenkung der Abschläge fällt somit im März rund dreimal so hoch aus wie in den Folgemonaten des Jahres 2023.
Die Preisbremsen sind für private Haushalte sowie kleine Betriebe und Großverbraucher oder Industriekunden je nach Energieform etwas unterschiedlich gestaltet.
Private Haushalte sowie kleine und mittelständische Betriebe brauchen in der Regel nichts zu tun. Die Entlastung erfolgt automatisch über die Stadtwerke durch niedrigere Abschläge bzw. niedrigere Jahresabrechnungen. Grundsätzlich werden die monatlichen Entlastungsbeträge zunächst unter Vorbehalt gewährt. Für Unternehmen sind die Entlastungsbeträge insgesamt (über alle Sparten und Verbrauchsstellen) auf Höchstgrenzen gedeckelt. Mit den Regelungen sollen die Vorgaben des befristeten Krisenrahmens der Europäischen Kommission umsetzt werden. Daher müssen Unternehmen auch entsprechende Anträge und Selbsterklärungen bis 31.03.2023 abgeben.
Für private Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des – vereinfacht gesprochen – bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Haushalte und kleinere Unternehmen, die bereits unter die Soforthilfe im Dezember 2022 gefallen sind, erhalten eine jährliche Entlastung, wenn der Brutto-Arbeitspreis für Erdgas über 12 ct/kWh und bei Fernwärme über 9,5 ct/kWh liegt (gesetzlich festgelegter Referenzpreise).
Wie die Stadtwerke konkret abrechnen
Jeden Monat bezahlt man bei den Stadtwerken Bielefeld ein Elftel des prognostizierten Jahresverbrauchs als Abschlag. Liegt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis über dem gesetzlich festgelegten Referenzpreis, so profitiert der private Haushalt sowie kleine und mittelständische Betrieb durch eine Erstattung, die vom Staat übernommen wird. Der Entlastungsbetrag wird dabei von den Stadtwerken, beginnend ab dem 1. März 2023, bereits bei den Abschlagszahlungen berücksichtigt und führt somit zu einer Reduzierung der Abschläge.
Der jährliche Erstattungsbetrag errechnet sich bei Erdgas wie folgt:
(Brutto-Arbeitspreis - 12 ct/kWh) x 0,8 x prognostizierter Jahresverbrauch 2022
Der Erstattungsbetrag wird anteilig auf die Abschläge für das Jahr 2023 verteilt. Der sich somit ergebende Erstattungsbetrag je Abschlag wird im März vom vereinbarten Abschlag in dreifacher Höhe abgezogen (Nachholung auch für Januar und Februar). Ab April bis zum Jahresende wird dann jeweils der vereinbarte Abschlag anteilig um den errechneten Erstattungsbetrag reduziert. Dieses Verfahren wird bei Wärmelieferungen analog angewandt, nur das hier der gesetzlich festgelegte Referenzpreis statt 12 nur 9,5 Cent pro Kilowattstunde brutto beträgt.
„Wir sind rechtlich verpflichtet, die Abschläge unsere Kundinnen und Kunden anzupassen. Deshalb ist es zunächst nicht möglich, die Abschläge selbst anzupassen. Deshalb kann auch auf unser Kundeportal aktuell nicht zugegriffen werden“, sagt Holger Mengedodt. Er versichert aber, dass die im System hinterlegten Abschläge nur um die entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ermittelten Erstattungsbeträge reduziert werden und das Kundenportal so schnell wie möglich wieder freigegeben wird.
Auf der Jahresabrechnung wird dann wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Neben den vom Kunden gezahlten Beiträgen in 2023, wird dort auch der Erstattungsbetrag berücksichtigt.
Enorme Kraftanstrengung
„Die Umsetzung der von der Politik beschlossenen Energiepreisbremsen war und ist für uns als Energieversorger eine enorme Kraftanstrengung“, sagt Geschäftsführer Rainer Müller. Angefangen von zahlreichen rechtlichen Anforderungen, über technische Anpassungen bei der IT-Umsetzung, bis hin zu personellen Engpässen sowohl bei Dienstleistern als auch bei den Stadtwerken selbst. „Auch, wenn der Zeitplan am Ende nicht ganz gehalten werden konnte, bedanke ich mich ausdrücklich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die in den vergangenen Monaten mit Hochdruck an diesem Thema gearbeitet haben".