Rechnung

Wo finde ich meine Rechnung?

Sie können Ihre Rechnung online abrufen. Loggen Sie sich dafür im „Mein Energieportal“ ein. Dort steht Ihnen Ihre Jahresabrechnung zur Verfügung. Sie können die Rechnung auch ausdrucken.

Hier gelangen Sie direkt zum „Mein EnergiePortal“:

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Haben Sie Fragen zu Ihrer Rechnung oder sind Ihnen einige Punkte unklar?

Anhand der Musterrechnung zeigen wir Ihnen, wie eine Rechnung aufgebaut ist. Sie hilft Ihnen zu verstehen, aus welchen Bestandteilen sich eine Rechnung zusammensetzt.

1. Ihre Rechnung

2. Abschlag Erläuterungen

3. Strom Erläuterungen

4. Gas Erläuterungen


1. Ihre Rechnung

1. Vertragskontonummer

Ihre Vertragskontonummer finden Sie auf der ersten Seite Ihrer Rechnung in dem umrahmten Kasten. Bitte geben Sie diese an, wenn Sie sich mit Rückfragen/-meldungen an uns wenden.

2. Abrechnungszeitraum

Ihren individuellen Abrechnungszeitraum können Sie der Rechnung entnehmen.

3. Restforderung / Guthaben

Die Restforderung bzw. das Guthaben wird errechnet aus den Entgelten für die einzelnen Produkte zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer, abzüglich der von Ihnen bereits geleisteten Abschlagszahlungen sowie der Dezember-Soforthilfe 2022 (staatliche Einmalzahlung für Gaskunden).

4. Übersicht zur Soforthilfe aus Mitteln des Bundes

Die vorläufige Entlastung entspricht Ihrem Dezemberabschlag aus 2022, der ausgesetzt wurde. Die tatsächliche Entlastung entspricht einem Zwölftel des im September 2022 von den Stadtwerken prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis. Diese wurde Ihnen unter dem Posten "abzgl. Soforthilfe Dezember 2022" gutgeschrieben.

5. Preisbremse

Diese Position zeigt den individuell berechneten Entlastungsbetrag aus der Preisbremse für den jeweiligen Abrechnungszeitraum.


2. Abschlag Erläuterungen

1. Energieart

2. Abschlagsbetrag je Energieart in Netto

Hier finden Sie zu den einzelnen Energiearten den jeweils monatlichen fälligen Abschlagsbetrag (Netto).

3. Fällige Umsatzsteuer je Energieart

4. Abschlagsbetrag je Energieart in Brutto

Hier finden Sie zu den einzelnen Energiearten den jeweils monatlichen fälligen Abschlagsbetrag (Brutto).

5. Übersicht zu den Abschlagsfälligkeiten

Hier finden Sie eine Übersicht zu den Fälligkeiten Ihrer Abschlagszahlungen. Sollte die Spalte "Ihre Entlastung in Euro" leer sein besteht kein Entlastungsanspruch oder dieser liegt unter 0,50 Euro, sodass er lediglich auf der Jahresabrechnung dargestellt wird. Aktuell gilt die Preisbremse nur für das Jahr 2023, daher werden im Jahr 2024 keine Entlastungsbeträge angezeigt. Mehr Details zur Preisbremse finden Sie unter Punkt 5 in den Erläuterungen zu Gas.


3. Strom Erläuterungen

1. Ausgewiesener Zählerstand

Der Buchstabe hinter dem Zählerstand gibt an, wie dieser ermittelt wurde. A = Ablesung, H = systemtechnische Hochrechnung, S bzw. I = Selbstablesung, V = Verbrauchsabgrenzung.

2. Differenz

Die Differenz aus Anfang und Ende des Zählerstandes ist Ihr tatsächlicher Verbrauch im Abrechnungszeitraum.

3. Verbrauch

Beim Strom entspricht die Differenz zwischen Zählerstand Anfang und Zählerstand Ende Ihrem tatsächlichen Stromverbrauch (in kWh).

4. Details zum Rechnungsbetrag

Preisänderungen werden für den jeweiligen Zeitraum separat aufgelistet.

Der komplette Strompreis setzt sich zusammen aus dem Arbeitspreis für den Verbrauch, dem Jahresgrundpreis, dem Entgelt für den Messstellenbetrieb sowie der Stromsteuer in der jeweils aktuellen Höhe.


4. Gas Erläuterungen

1. Ausgewiesener Zählerstand

Der Buchstabe hinter dem Zählerstand gibt an, wie dieser ermittelt wurde. A = Ablesung, H = systemtechnische Hochrechnung, S bzw. I = Selbstablesung, V = Verbrauchsabgrenzung.

2. Differenz

Die Differenz aus Anfang und Ende des Zählerstandes ist Ihr tatsächlicher Verbrauch im Abrechnungszeitraum.

3. Verbrauch

Beim Erdgas wird der Verbrauch mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert, der sich aus dem Produkt des Erdgasbrennwertes und der Zustandszahl berechnet.

Die Berechnung sieht folgendermaßen aus: Erdgasverbrauch (kWh) = Differenz in m3 x (Brennwert x Zustandszahl). Den aktuellen Faktor entnehmen Sie bitte Ihrer Rechnung.

4. Details zum Rechnungsbetrag

Preisänderungen werden für den jeweiligen Zeitraum separat aufgelistet.

Der komplette Gaspreis setzt sich zusammen aus dem Arbeitspreis für den Verbrauch, dem Jahresgrundpreis, der Erdgassteuer, dem CO2-Preis sowie der Gaspreisumlage in der jeweils gültigen Höhe. Der gewährte Betrag für die Preisbremse ist berücksichtigt. Detailinformationen entnehmen Sie bitte der nächsten Seite.

5. Informationen zur Entlastung aufgrund der Preisbremse

Hier finden Sie alle Details zur Ihrer individuellen Entlastung.

Häufige Fragen:

Wie kann ich eine Rechnung im Mein EnergiePortal einsehen?

Wählen Sie in der Menüleiste „Abrechnungsdaten“ und im Untermenü „Rechnungen“ aus. Klicken Sie am Ende der gewünschten Rechnungszeile in der Spalte „Download“ auf das Symbol, um sich die gewünschte Rechnung anzeigen zu lassen.

Wann erhalte ich meine Jahresverbrauchsabrechnung?

Wir rechnen das ganze Jahr über rollierend ab. Und darum erhalten unsere Kund:innen – abhängig vom Ortsteil oder Wohnbezirk - über das ganze Jahr verteilt ihre Rechnungen. Wenn Sie genau wissen möchten, wann Sie Ihre nächste Jahresverbrauchsrechnung erhalten, melden Sie sich einfach im Service Center der Stadtwerke Bielefeld. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer (0800) 1 00 71 75 (7.30 bis 19 Uhr) und samstags von 10 bis 16 Uhr.

Wie kann ich eine Ratenzahlung beantragen?

Eine Ratenzahlung können Sie gerne mit unseren kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserem Kundenzentrum Schildescher Straße 16 vereinbaren. Die Ratenzahlung erfolgt in maximal elf Raten. Ihnen entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Kommen Sie gerne jederzeit ohne Termin vorbei.

Was ist eigentlich die Bestabrechnung?

Abhängig von der jeweiligen Verbrauchsmenge stufen wir unsere Kund:innen immer in die für sie preisgünstigste Tarifstufe ein – und zwar rückwirkend für das jeweilige Abrechnungsjahr. Sie brauchen keine Voraussagen über etwaige Strom- oder Gasverbräuche vor dem Abrechnungszeitraum treffen und sind als Kund:in der Stadtwerke Bielefeld somit immer auf der sicheren Seite.

Warum kann ich die Versandart der Rechnung nicht ändern?

Bei manchen Tarifen ist die Versandart der Rechnung als Vertragsbestandteil fest vereinbart. In diesem Fall ist eine Änderung der Versandart nicht möglich.

Ich habe eine Frage zu einer Mahnung. An wen kann ich mich wenden?

Sollten Sie eine Mahnung erhalten haben und möchten dazu Auskünfte erhalten, können Sie sich gerne an das Service Center der Stadtwerke Bielefeld wenden. Montags bis freitags, jeweils von 7.30 bis 19 Uhr, sowie samstags von 10 bis 16 Uhr helfen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter unserer Servicehotline (0800) 1 00 71 75 gerne bei Ihrem Anliegen weiter.

Warum berechnen die Stadtwerke Bielefeld nur elf (statt zwölf) Abschläge?

Bereits vor einiger Zeit haben wir von zwölf auf elf Abschläge umgestellt. Diese Maßnahme bietet unseren Kunden einen wichtigen Vorteil: Denn so kommt auf sie im Monat, in dem Sie Ihre Jahresrechnung erhalten, keine Doppelbelastung aus Abschlags- und ggf. Rechnungszahlung zu.

Warum rechnen die Stadtwerke den Verbrauch hoch, obwohl ich die Zählerstände abgelesen habe?

Aufgrund von rechtlichen Vorgaben müssen sich die Stadtwerke Bielefeld an den Stichtag der Ablesung halten. Wenn Sie uns Ihren Zählerstand also schon zuvor durchgeben, kann es passieren, dass wir den Zählerstand bis zum angegebenen Datum der Jahresabrechnung hochrechnen müssen. Aber seien Sie beruhigt: Hierbei handelt es sich meistens nur um eine Abweichung von wenigen Kilowattstunden.

Haben die Stadtwerke Bielefeld einen Abrechnungsservice?

Ja, den haben wir. So bieten wir einen Erdgasabrechnungsservice „mein Wärmeservice“ bzw. Fernwärme-Abrechnungsservice an – ideal für die Eigentümer:innen von Mietwohnungen. Unser Leistungsspektrum umfasst die Lieferung und Montage aller notwendigen Messgeräte (elektronische Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler sowie bei Bedarf wohnungsspezifische Warmwasser- und Kaltwasserzähler), die Ablesung aller Messgeräte, die Erstellung der jährlichen Heizkosten-, Warmwasser und Kaltwasserabrechnung sowie die Abrechnung der Wärme- und Wasserverbräuche mit Ihren Mieter:innen -  Inkassoleistungen inklusive. Bei Interesse stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne telefonisch unter (05 21) 51-44 11 oder (05 21) 51-44 19 zur Verfügung.

Können die Stadtwerke Bielefeld für mich meine Abrechnung von einer Abrechnungsfirma prüfen lassen?

Nein, das geht leider nicht. Aber für die Überprüfung Ihrer Abrechnung steht Ihnen beispielsweise die Verbraucherzentrale oder der Mieterverein zur Seite.