Der Tarif

Strom für Ihr Gewerbe - mit dem Plus an persönlicher Beratung

Zuverlässige und kalkulierbare Stromversorgung mit unserem Grundversorgungstarif unserGewerbeStrom für Gewerbekunden.
Als unser Kunde profitieren Sie von umfassenden Serviceleistungen:

  • Flexibilität durch kurze Vertragslaufzeiten
  • Sparen mit der Jahresvorauszahlung
  • Kostenloser Onlineservice
  • Persönliche Beratung zu Themen wie z.B. Energiesparen oder Förderprogrammen
    > in unserem Kundenzentrum Jahnplatz Nr. 5

Unser Gewerbekundenteam berät Sie gern hinsichtlich der für Sie optimalen Tarifwahl und zu Möglichkeiten der Energieeinsparung. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Nachtstrom für Bielefeld

Möglichkeit der Kombination von unserGewerbeStrom mit unserem Nachtstromtarif unserGewerbeNachtStrom

  • Voraussetzung: Stromverbrauch in der Nacht hat einen Anteil von ca. 20%
  • Günstigere Preise in der Zeit von 22:15 bis 6:15
  • Austausch des Zählers ist erforderlich
  • Neben dem Grundpreis für unserGewerbeStrom ist ein Verrechnungspreis für die Tarifschaltung des Zählers fällig
  • Hinweis: Dokumentieren Sie Ihren Stromverbrauch über zwei Wochen. Achten Sie dabei vor allem auf die Nachtzeiten. So lässt sich herausfinden, ob die Tarifkombination ratsam ist

Gern finden wir mit Ihnen gemeinsam heraus, ob unser Nachtstromtarif für Sie in Frage kommt. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gern!

Preise unserGewerbeStrom

Grund- und Arbeitspreise
(Gültig ab 01.01.2023)

unserGewerbeStrom
Jahresverbrauch bis 10.000 kWh/a
  EUR ct/kWh
Brutto-Grundpreis pro Jahr 54,05
dies entspricht einem monatlichen Brutto-Grundpreis von 4,50
Brutto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 37,72
Als Entgelt für den Messstellenbetrieb inkl. Messung werden je Stromzähler/Messsystem und ggf. Verbrauchsstufe folgende Kosten des Netzbetreibers bzw. grundzuständigen Messstellenbetreibers zusätzlich in Rechnung gestellt:
  EUR
brutto
EUR
netto
konventionelle Stromzähler 16,85 14,16
Tarifschaltungen 24,23 20,36
moderne Messeinrichtungen 20,00 16,81
intelligente Messsysteme (abhängig vom Durchschnittswert der jeweils letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerte):
< 2.000 kWh 23,00 19,33
2.000 - 3.000 kWh 30,00 25,21
3.000 - 4.000 kWh 40,00 33,61
4.000 - 6.000 kWh 60,00 50,42
6.000 - 10.000 kWh 100,00 84,03
10.000 - 20.000 kWh 130,00 109,24
20.000 - 50.000 kWh 170,00 142,86
50.000 - 100.000 kWh 200,00 168,07
Erläuterung zu der Zusammensetzung des unserGewerbeStrom-Preises und zu den einfließenden Kostenbelastungen
Jahresverbrauch bis 10.000 kWh/a
  EUR ct/kWh
In Ihrem Endpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Der unserGewerbeStrom-Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:
Netto-Grundpreis pro Jahr 45,42
dies entspricht einem monatlichen Netto-Grundpreis von 3,79
Netto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 31,70
In den Netto-Endpreis fließen folgende Kostenbelastungen ein:
Jahresverbrauch bis 10.000 kWh/a
EUR ct/kWh
Als staatliche Kostenbelastungen* fließen ein:
Stromsteuer 2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,990
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) 0,357
Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (Strom NEV) 0,417
Umlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Umlage) 0,591
Als Entgelte des Netzbetreibers* fließen ein:
Grundpreis pro Jahr 36,00
dies entspricht einem monatlichen Grundpreis von 3,00
Arbeitspreis der Netzentgelte pro verbrauchte Kilowattstunde 5,610
Messstellenbetrieb inkl. Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen 36,00 11,015
Rechnerisch ergibt sich damit ein Grundversorgeranteil für die von den Stadtwerken erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb):
Jahresverbrauch bis 10.000 kWh/a
EUR ct/kWh
am Netto-Grundpreis pro Jahr 9,42
am Netto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 20,68
  • * Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
  • Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers veröffentlicht www.bielefelder-netz.de.
Die aufgeführten Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer in der derzeitigen gesetzlichen Höhe von 19 Prozent. In den angegebenen Arbeitspreisen ist die Stromsteuer i.H.v. zurzeit 2,05 Cent/kWh bereits enthalten.

Verrechnungspreise
(Gültig ab 01.01.2018)

Zähler Verrechnungspreis €/Jahr brutto Verrechnungspreis €/Jahr netto
Dreh-/Wechselstromzähler 43,34 36,42
Stromwandlersatz 46,05 38,70
>Hinweise einblenden

Preise für unserGewerbeNachtStrom

Grund- und Arbeitspreise
(Gültig ab 01.01.2023)

unserNachtStrom
Jahresverbrauch Mindestverbrauch: 2.000 kWh / Jahr, Tarif gültig zwischen 22:15 und 06:15 Uhr
  EUR ct/kWh
Brutto-Grundpreis pro Jahr 0,00
dies entspricht einem monatlichen Brutto-Grundpreis von 0,00
Brutto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 30,92
Als Entgelt für den Messstellenbetrieb inkl. Messung werden je Stromzähler/Messsystem und ggf. Verbrauchsstufe folgende Kosten des Netzbetreibers bzw. grundzuständigen Messstellenbetreibers zusätzlich in Rechnung gestellt:
  EUR
brutto
EUR
netto
konventionelle Stromzähler 16,85 14,16
Tarifschaltungen 24,23 20,36
moderne Messeinrichtungen 20,00 16,81
intelligente Messsysteme (abhängig vom Durchschnittswert der jeweils letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerte):
< 2.000 kWh 23,00 19,33
2.000 - 3.000 kWh 30,00 25,21
3.000 - 4.000 kWh 40,00 33,61
4.000 - 6.000 kWh 60,00 50,42
6.000 - 10.000 kWh 100,00 84,03
10.000 - 20.000 kWh 130,00 109,24
20.000 - 50.000 kWh 170,00 142,86
50.000 - 100.000 kWh 200,00 168,07
Erläuterung zu der Zusammensetzung des unserNachtStrom-Preises und zu den einfließenden Kostenbelastungen
Jahresverbrauch Mindestverbrauch: 2.000 kWh / Jahr, Tarif gültig zwischen 22:15 und 06:15 Uhr
  EUR ct/kWh
In Ihrem Endpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Der unserNachtStrom-Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:
Netto-Grundpreis pro Jahr 0,00
dies entspricht einem monatlichen Netto-Grundpreis von 0,00
Netto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 25,98
In den Netto-Endpreis fließen folgende Kostenbelastungen ein:
Jahresverbrauch Mindestverbrauch: 2.000 kWh / Jahr, Tarif gültig zwischen 22:15 und 06:15 Uhr
EUR ct/kWh
Als staatliche Kostenbelastungen* fließen ein:
Stromsteuer 2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 0,610
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) 0,357
Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (Strom NEV) 0,417
Umlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Umlage) 0,591
Als Entgelte des Netzbetreibers* fließen ein:
Grundpreis pro Jahr
dies entspricht einem monatlichen Grundpreis von
Arbeitspreis der Netzentgelte pro verbrauchte Kilowattstunde 5,610
Messstellenbetrieb inkl. Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen 0,00 9,635
Rechnerisch ergibt sich damit ein Grundversorgeranteil für die von den Stadtwerken erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb):
Jahresverbrauch Mindestverbrauch: 2.000 kWh / Jahr, Tarif gültig zwischen 22:15 und 06:15 Uhr
EUR ct/kWh
am Netto-Grundpreis pro Jahr 0,00
am Netto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 16,35
  • * Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
  • Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers veröffentlicht www.bielefelder-netz.de.

Preisdetails

Strompreiszusammensetzung. Bei Klick auf sas Bild vergrößert es sich. | Grafik: Stadtwerke Bielefeld

Strompreiszusammensetzung. Bei Klick auf das Bild vergrößert es sich. | Grafik: Stadtwerke Bielefeld

Erläuterungen zu den Abgaben Strom

Umlage gemäß Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Jede:r, der eine Erneuerbare Energien-Anlage (z. B. eine Solaranlage) betreibt und den damit erzeugten Strom in das Netz einspeist, erhält dafür eine Vergütung. Daraus entstehen zusätzliche Kosten, welche mit den Einnahmen der EEG-Umlage ausgeglichen werden. Die übergeordneten Netzbetreiber erheben die EEG-Umlage, welche durch die Stadtwerke an die Kund:innen weitergereicht wird.

Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)

Durch eine verstärkte Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen soll eine Minderung des CO2-Ausstoßes erreicht werden. Die Kosten für Ausbau und Modernisierung der KWK-Anlagen werden über die KWK-Umlage im Rahmen der Netzentgelte von den Netzbetreibern an die Stromkund:innen weitergegeben.

Umlage nach § 19 der Netzentgeltverordnung

Energieintensive Unternehmen können zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit eine Netzentgeltbefreiung bzw. ein individuelles Netzentgelt beantragen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dadurch entgehen den Netzbetreibern Erlöse, die sie zur Instandhaltung der Netze benötigen. Dieser Betrag wird in Form der § 19 StromNEV-Umlage zusätzlich von den Endverbraucher:innen erhoben.

Umlage aus § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)

Wenn das Netz instabil ist, d. h. die Erzeugung und der Verbrauch nicht übereinstimmen, könnten große Verbraucher ihren Stromverbrauch entweder gezielt reduzieren oder erhöhen, um das Gleichgewicht im Netz wiederherzustellen. Um einen Anreiz dafür zu schaffen, wird die Bereitschaft, dies zu tun, vergütet. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, die auf die Endverbraucher:innen umgelegt werden.

Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG

Offshore-Windparkbetreiber, welche aus diversen Gründen von den übergeordneten Netzbetreibern nicht rechtzeitig an das Stromnetz angeschlossen werden, erhalten hierfür Entschädigungszahlungen (z. B. für entgangene Gewinne). Die dadurch entstehenden Kosten werden von den Netzverbraucher:innenn erhoben.

Stromsteuer

Die Stromsteuer ist eine Steuer auf die Nutzung elektrischer Energie. Sie heißt auch Ökosteuer.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Aktuell beträgt der Umsatzsteuersatz 19 %. Der ermäßigte Satz beträgt 7 % (u. a. für Trinkwasser).

Konzessionsabgabe

Die Kommunen erheben ein Entgelt dafür, dass die Netzbetreiber die öffentlichen Straßen und Grundstücke für ihr Strom- und Gasnetz nutzen. Dieses Entgelt ist die Konzessionsabgabe. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune.

Netznutzung

Das Entgelt für Netznutzung beinhaltet die Kosten für den Aufbau und die Instandhaltung des Stromverteilnetzes. Dieses Entgelt zahlen die Stromkund:innen für die Nutzung des Stromnetzes an den Netzbetreiber. Die Höhe der Netznutzungsentgelte wird von der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt.

Stromkennzeichnung

Energieträgermix 2021. Beim Klick auf das Bild vergrößert es sich. | Grafik: Stadtwerke Bielefeld

Energieträgermix 2021. Beim Klick auf das Bild vergrößert es sich. | Grafik: Stadtwerke Bielefeld

Häufige Fragen

+ alle Fragen

Wann amortisiert sich eine Solarthermieanlage?

Eine Solaranlage (Warmwasserbereitung ohne Heizungsunterstützung) armortisiert sich bei vorsichtiger Betrachtung mit dem Ende der Standzeit. Das heißt, Sie betreiben Umweltschutz und bekommen ihre Investition innerhalb der Lebensdauer wieder.

Wie kommt ein Vertragsabschluss im Tarif meinBestStrom zustande?

Der Vertragsabschluss kommt in Bielefeld durch den Grundversorger Stadtwerke Bielefeld GmbH zustande, d.h., wenn kein anderer Lieferant zum Einzug gewählt wurde, wird der Abschluss durch konkludentes Handeln (Stromnutzung) geschlossen. Der Grundversorger übernimmt und garantiert Ihnen eine sichere Stromversorgung.

Rechnet sich eine Photovoltaikanlage für mich?

Es hängt von ganz unterschiedlichen Faktoren ab, ob sich eine Photovoltaikanlage (PV) für Sie wirklich rentiert. Verschiedene Fragen müssen beachtet werden: Was kosten Lieferung und Montage? Wie hoch ist der prozentuale Eigenverbrauchsanteil, die Zinslasten oder die Steuerermäßigungen? Fachfirmen bieten diese Berechnung mit ihrem Angebot an. Aber auch die Stadtwerke Bielefeld halten mit mein Solardach ein Angebot für > Unternehmen und > Privatkund:innen vor, die PV-Strom selbst produzieren möchten. Gerne beraten wir Sie, kommen Sie einfach  in unserem  > Kundenzentrum Jahnplatz Nr. 5  vorbei.

Kann ich auch außerhalb Bielefelds von den Stadtwerken Bielefeld versorgt werden?

Ja. In ganz Nordrhein-Westfalen – egal ob Aachen, Bonn oder Oer-Erkenschwick - können Kund:innen den mein BestStromNRW-Tarif wählen. Diesen können Sie übrigens ganz bequem online abschließen – klicken Sie einfach auf diesen Link. Wenn Sie noch Fragen haben, nehme Sie gerne telefonisch Kontakt mit unseren kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf unter (0521) 51 4477.

Gas und Wasser können übrigens derzeit nur Kund:innen beziehen, die auch in Bielefeld wohnen.

Wie kann ich bei den Strom-Tarifen zusätzlich sparen?

Sie haben die Möglichkeit, einen zusätzlichen Bonus anhand der Jahresvorauszahlung zu erhalten.

Kundenzentrum Jahnplatz Nr. 5 | Foto: Jörg Sänger

Wir freuen uns auf Ihre Mail.

gewerbekunden(at)stadtwerke-bielefeld.de

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Festnetz: (05 21) 51-7222

Mo.-Fr. 10.00 - 19.00 Uhr, Sa. 10.00 - 14.00 Uhr