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Trinkwasserverordnung: Reines Wasser bis zum Hahn

Junge trinkt Wasser. | Foto: WVGW
Mit Sicherheit Trinkwasser geniessen.

»Was kommt mit der neuen Trinkwasserverordnung auf mich als Vermieter zu?«

Klaus-Peter Schulze, Energieberater im Beratungszentrum im HdT, antwortet:

Für die Leitungen bis zum Hausanschluss sind die Stadtwerke Bielefeld verantwortlich. Für die Trinkwasserqualität vom Hausanschluss bis zur Zapfstelle sind Sie zuständig. So hat es der Gesetzgeber in der Trinkwasserverordnung festgelegt. Mit dem 1. November 2011 ist eine Novelle der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Sie verlangt, dass Vermieter ihre Warmwasseranlage und Leitungen einmal jährlich untersuchen lassen, allerdings nur, wenn die Warmwasseranlage des vermieteten Gebäudes ein Speichervolumen von mehr als 400 Litern hat bzw. das Volumen der Rohrleitungen zwischen Trinkwassererwärmung und Zapfstelle drei Liter übersteigt.Die jährliche Analyse soll sicherstellen, dass das Trinkwasser in der Hausanlage und den Leitungen nicht durch Legionellen oder Verunreinigungen belastet ist. Mit der Analyse dürfen Sie nur anerkannte Labore beauftragen. Sie kostet durchschnittlich zwischen 40 und 70 Euro. Ihren Mietern müssen Sie die Informationen zur Trinkwasserqualität, zum Beispiel als Aushang im Hausflur, einmal im Jahr zugänglich machen. Als vorbeugende Maßnahme gegen Legionellen sollten Sie darauf achten, dass das warme Wasser im Speicher mindestens 60 Grad Celsius und im Leitungssystem mindestens 55 Grad Celsius warm ist. Die vorgeschriebene Untersuchung ersetzt diese Vorsichtsmaßnahme jedoch nicht.

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