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Zähler und Zählerstand

Hier finden Sie alle Informationen zu Ihrem Zähler. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zählerstände direkt online einzugeben.

Zählerstandeingabe

Ihre Zählerstände bequem und sicher übermitteln

Sie möchten den Zählerstand für Ihre Jahresabrechnung komfortabel von Zuhause eintragen? Oder möchten Sie uns einen Zwischenzählerstand melden, da sich Ihr Energieverbrauch oder Bezugspreis verändert hat? Dies ist ganz einfach und rund um die Uhr online in unserem EnergiePortal möglich. Ein Klick genügt.

Zum Mein EnergiePortal

Haben Sie eine Postkarte der Bielefelder Netz GmbH zur Zählerablesung erhalten, geben Sie ihren Zählerstand bitte auf der Website der Bielefelder Netz GmbH ein:

https://www.bielefelder-netz.de/zaehlerstand

Wie lese ich meinen Zählerstand selbst ab?

1. Wo finde ich meinen Zähler?

Ihr Strom-/Gas-/Wasser- oder Wärmezähler kann sich an unterschiedlichen Orten befinden. Sie finden den Zähler in der Wohnung, im Hausflur, im Keller oder im Treppenhaus. Falls Sie Ihren Zähler nicht finden können, fragen Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung.

2. Ablesen der Zählernummer und des Zählerstandes

Je nach Zählertyp wird der Zählerstand auf einem Display oder einem mechanischen Zählwerk angezeigt. Der angezeigte Wert kann abgelesen und notiert werden.

Hier finden Sie Informationen, wo die Zählernummer bzw. der Zählerstand für verschiedene Zählertypen zu finden ist.

3. Übermitteln des Zählerstandes

Nachdem Sie den aktuellen Zählerstand abgelesen haben können Sie die Werte übermitteln. Dies kann, wie am Anfang der Seite beschrieben, über das „Mein EnergiePortal“ oder der Zählerstandseingabe der Bielefelder Netz GmbH geschehen.

Häufige Fragen:

Aufgrund von rechtlichen Vorgaben müssen sich die Stadtwerke Bielefeld an den Stichtag der Ablesung halten. Wenn Sie uns Ihren Zählerstand also schon zuvor durchgeben, kann es passieren, dass wir den Zählerstand bis zum angegebenen Datum der Jahresabrechnung hochrechnen müssen. Aber seien Sie beruhigt: Hierbei handelt es sich meistens nur um eine Abweichung von wenigen Kilowattstunden.

Stromzähler unterliegen einer Eichfrist. Das heißt aber nicht, dass grundsätzlich alle Zähler nach Ablauf der Frist getauscht werden müssen. Der Gesetzgeber sieht derzeit vor, dass eine bestimmte Anzahl an Zählern aus einem Los geprüft wird. Werden dabei die Grenzwerte eingehalten, so können auch die nicht geprüften Zähler weiterhin in Betrieb bleiben.

Die Bielefelder Netz GmbH prüft die Zähler regelmäßig. Sie müssen nichts tun. Sollten Sie sich unsicher sein oder befürchten, dass Ihr Zähler nicht mehr richtig misst, können Sie sich gerne an die Bielefelder Netz GmbH wenden.

Gaszähler, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, unterliegen der Eichpflicht. Die Fristen stehen in der Eichordnung, die im Internet unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden können.

Fernwärmezähler, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, unterliegen der Eichpflicht. Die Fristen stehen in der Eichordnung, die im Internet unter www.gesetze-im-internet.de verfügbar ist.

Demnach beträgt die Eichfrist für „Warm- und Heißwasserzähler für Wärmetauscher-Kreislaufsysteme“ aktuell fünf Jahre.

Die Eichung oder Beglaubigung gilt nicht unbegrenzt. Bei wohnungsweisen Kalt- und Warmwasserzählern beträgt die Gültigkeitsdauer für die Kaltwasserzähler sechs Jahre und für die Warmwasserzähler fünf Jahre. Das bedeutet, dass spätestens mit Ablauf dieser Fristen die Wasserzähler erneut geeicht oder beglaubigt oder durch gültig geeichte oder beglaubigte Geräte ersetzt werden müssen.

Bei Hauswasserzählern wird in Losen ähnlich wie beim Strom geprüft bzw. geeicht.

Der Grund ist schnell erklärt: Für das Ablesen der Zählerstande ist jeweils die zuständige Netzgesellschaft verantwortlich. Und das ist hier die Bielefelder Netz GmbH, die die Ableseergebnisse dann Ihrem Energielieferanten übermittelt.

Ja, natürlich. Sie können uns Ihre Zählerstände und die dazugehörigen Zählernummern auch sehr gerne telefonisch übermitteln. Unsere kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen sie zwischen 7.30 Uhr und 19 Uhr unter unserer Hotline (0800) 2 25 37 37 sowie samstags von 10 bis 16 Uhr.

In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte an einen entsprechenden Fachbetrieb. Ihr Installateur oder ihre Installateurin prüft zunächst die Gegebenheiten vor Ort und unterbreitet Ihnen dann ein für Sie passendes Angebot.

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